Autokauf Junge Sterne Mercedes Benz S Klasse Sept. 2014 WDD2211801A2874416

| 29. Dezember 2016 20:34 |
Preis: 180€ Historischer Preis
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Kaufrecht


Beantwortet von

Habe im September 2014 ein Junge Sterne S Klasse bei Mercedes Benz am Salzufer gekauft Erstzulassung 9 / 2009 ! S Klasse 350 L TDI 4 Matik mit Vollausstattung .Zunächst per Finanzierung und danach im April 2015 habe ich den Wagen komplett bezahlt !! Kaufpreis 43900.- Euro
Der Wagen hatte ca. 50000 km gelaufen und hatte zunächst 2 Jahre Garantie ! Während dieser Zeit gab es auch schon diverse Pobleme die dann auch wohl über die Garantie abgewickelt wurden ! (Wartung .-.Verschleißkosten etc habe ich scheckheftgemäß durchgeführt und auch selbst bezahlt ) Nach der Garantie Zeit wurde mir zunächst eine Garantieverlängerung gegeben und dann doch noch verwehrt weil ich diesen Wagen als Limousine für Chauffeursfahrten seit August 2016 verwende Mußte für die Lizens zur Personenbeförderung den Wagen im KFZ Schein als Mietwagen zulassen sprich 1x jähriger Extra Tüv für die Personenbeförderung )
Diese Untersuchungen etc. habe ich vorschriftsgemäß durchführen lassen ! Als die GarantieZeit dann abgelaufen war stellten sich adhoc weitere kostspielige Reparaturen ein ! Nun ist mir am 25.12.2016 der Wagen auf der A1 mit Turbolader Schaden liegengeblieben und der Wagen wurde mit dem ADAC nach Mercedes Benz Nordsterne Gmbh in Osnabrück gebracht ! Dort wurde das aufwendige Ersatzteil bestellt und beim Einbau stellte sich heraus dass der Motor offensichtlich auch einen großen Schaden davongetragen hat ! Sprich ein neuer Motor nebst Turbolader - Kühler etc.. müsste angeschafft werden . Gesamtkosten minimum ca. 20000,- euro + Montagekosten etc .. Ich persönlich bin seit August 2014 ca.45000 - 50000 km selbst gefahren und habe alle Wartungen vorschriftsgemäss durchführen lassen ! Alle bisher angefallenen Reparaturen sind wohl in Bezug FahrgestellNr. computergemäss bei Mercedes registriert ! Dabei habe ich herausgefunden dass das Auto beim Erstbesitzer 2009 - 2014 wohl überhauptnicht gewartet wurde ! Die Historie des Mercedes Benz Fehlerspeicher gibt wohl auch darüber Aufschluss ! Ich habe ab August 2016 eine selbständige Chauffeurfirma zur Personenbeförderung gegründet und arbeite u.a. seit Kurzem für Fa., Sixt .......Ohne ein funktioniertendes Auto kann ich meiner Tätigkeit nicht hachgehen und ich frage mich was ich jetzt tun kann oder sollte ? Zusätzlich bin ich Ronald Rechtsschutzt Versichert und hätte somit für eine Erstreitung denke ich eine Hilfe ??
Im Voraus Herzlichen Dank I.M.

29. Dezember 2016 | 22:51

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende.


zunächst vielen Dank für Ihre Frage.


Ergänzung vom Anwalt 29. Dezember 2016 | 23:48

Sehr geehrte Ratsuchend,

ich habe gerade festgestellt, dass meine Antwort leider nicht rübergegangen
ist.

Nachfolgend stelle ich diese ein und bitte um Entschuldigung:

Die einzige Möglichkeit, die ich hier sehe, ist gegen den Verkäufer des Fahrzeuges wegen arglistiger Täuschung vorzugehen und den Kaufvertrag gem. § 123 BGB anzufechten und rückabzuwickeln.

Das Fahrzeug wurde vom Erstbesitzer in einem recht langen Zeitraum von nahezu 5 Jahren nicht gewartet, was bei einem Fahrzeug der S-Klasse sehr ungewöhnlich ist und worüber Sie auf jeden Fall hätten aufgeklärt werden müssen.

Jetzt kommt es noch darauf an, was im Kaufvertrag steht, den Sie mir bitte unter meiner E-Mail: p.dratwa@rae-dratwa.de zu senden zwecks genauer Prüfung.

Aber auch wenn der Kaufvertrag insoweit nichts genaues hergibt, so besteht hinsichtlich der für einen Händler wie Mercedes offensichtlichen Tatsaxhe der Nicht-Wartung des Fahrzeuges Ihnen gegenüber die Pflicht zur Aufklärung.

Die Rechtsgrundlage dieser Pflicht ist der Grundsatz von Treu und Glauben uns § 242 BGB . Unter Berücksichtigung der Verkehrssitte können Sie bei einem derart hochpreisigen Fahrzeug wie der S - Klasse auf jeden Fall eine Aufklärung erwarten, wenn dieses entgegen der Üblichkeit nicht gewartet wurde. Die Tatsache, dass ein Mercedes der S-Klasse nicht gewartet wurde ist für die Kaufentscheidung von ganz wesentlicher Bedeutung. Fahrzeuge wie die S-Klasse werden sicherlich auf dem Markt aufgrund des hohen Reparaturrisikos anders bewertet, wenn die Wartung über einen langen Zeitraum nicht durchgeführt wurde. Jeder Kaufinteressent wird vom Kauf gerade bei einer S-Klasse Abstand nehmen oder den Kauf zu einem erheblich geringeren Kaufpreis abschließen, in dem das hohe Reparaturrisiko eingepreist ist.

Gerade bei einem Kauf bei Mercedes unter " Junge Sterne " können und dürfen Sie auch erwarten, dass das Fahrzeug, wie es der Üblichkeit entspricht, ordnungsgemäß gewartet wurde.

Mithin liegt ein arglistige Verschweigen vor, denn die Nichtwartung ist Mercedes
auf jeden Fall aufgefallen und Sie hätten insofern aufgeklärt werden müssen.

Gerade die Wartung ist bei Aufnahme eines Fahrzeuges bei Mercedes in den Verkauf doch das erste, was überprüft wird. Dementsprechend geht jeder Käufer, der sich nach einem hochpreisigen Fahrzeug unter " Junge Sterne" umsieht, davon aus , dass das Fahrzeug ordentlich gewartet wurde.

Ob und inwieweit die Rechtschutzversicherung für den Fall Deckung zu gewähren hat, kann ich gerne, wenn Sie mir Ihre Police zu mailen, mit überprüfen.

Mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 31. Dezember 2016 | 12:48

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