Sehr geehrte Ratsuchende.
zunächst vielen Dank für Ihre Frage.
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Dratwa
Königsallee 14
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E-Mail:
Sehr geehrte Ratsuchend,
ich habe gerade festgestellt, dass meine Antwort leider nicht rübergegangen
ist.
Nachfolgend stelle ich diese ein und bitte um Entschuldigung:
Die einzige Möglichkeit, die ich hier sehe, ist gegen den Verkäufer des Fahrzeuges wegen arglistiger Täuschung vorzugehen und den Kaufvertrag gem. § 123 BGB
anzufechten und rückabzuwickeln.
Das Fahrzeug wurde vom Erstbesitzer in einem recht langen Zeitraum von nahezu 5 Jahren nicht gewartet, was bei einem Fahrzeug der S-Klasse sehr ungewöhnlich ist und worüber Sie auf jeden Fall hätten aufgeklärt werden müssen.
Jetzt kommt es noch darauf an, was im Kaufvertrag steht, den Sie mir bitte unter meiner E-Mail: p.dratwa@rae-dratwa.de zu senden zwecks genauer Prüfung.
Aber auch wenn der Kaufvertrag insoweit nichts genaues hergibt, so besteht hinsichtlich der für einen Händler wie Mercedes offensichtlichen Tatsaxhe der Nicht-Wartung des Fahrzeuges Ihnen gegenüber die Pflicht zur Aufklärung.
Die Rechtsgrundlage dieser Pflicht ist der Grundsatz von Treu und Glauben uns § 242 BGB
. Unter Berücksichtigung der Verkehrssitte können Sie bei einem derart hochpreisigen Fahrzeug wie der S - Klasse auf jeden Fall eine Aufklärung erwarten, wenn dieses entgegen der Üblichkeit nicht gewartet wurde. Die Tatsache, dass ein Mercedes der S-Klasse nicht gewartet wurde ist für die Kaufentscheidung von ganz wesentlicher Bedeutung. Fahrzeuge wie die S-Klasse werden sicherlich auf dem Markt aufgrund des hohen Reparaturrisikos anders bewertet, wenn die Wartung über einen langen Zeitraum nicht durchgeführt wurde. Jeder Kaufinteressent wird vom Kauf gerade bei einer S-Klasse Abstand nehmen oder den Kauf zu einem erheblich geringeren Kaufpreis abschließen, in dem das hohe Reparaturrisiko eingepreist ist.
Gerade bei einem Kauf bei Mercedes unter " Junge Sterne " können und dürfen Sie auch erwarten, dass das Fahrzeug, wie es der Üblichkeit entspricht, ordnungsgemäß gewartet wurde.
Mithin liegt ein arglistige Verschweigen vor, denn die Nichtwartung ist Mercedes
auf jeden Fall aufgefallen und Sie hätten insofern aufgeklärt werden müssen.
Gerade die Wartung ist bei Aufnahme eines Fahrzeuges bei Mercedes in den Verkauf doch das erste, was überprüft wird. Dementsprechend geht jeder Käufer, der sich nach einem hochpreisigen Fahrzeug unter " Junge Sterne" umsieht, davon aus , dass das Fahrzeug ordentlich gewartet wurde.
Ob und inwieweit die Rechtschutzversicherung für den Fall Deckung zu gewähren hat, kann ich gerne, wenn Sie mir Ihre Police zu mailen, mit überprüfen.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt