Sehr geehrte Mandantin,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne beantworte ich Ihnen diese wie folgt:
In der Tat ist wenig bekannt, dass eigentlich kein Anspruch auf die Stellung eines Nachmieters besteht. Es sei denn, sie haben - wie vorliegend - eine entsprechende Klausel in Ihrem Mietvertrag.
Lehnt der Vermieter trotz dieser Zusatzvereinbarung die Stellung eines Nachmieters ab, muss er gute Gründe für die Ablehnung haben. In erster Linie kommen hierfür in der Tat wirtschaftliche Gründe in Frage. Es müsste also absehbar sein, dass der Nachmieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht geregelt wird nachkommen können.
Dies jedoch ist bei keinem der von Ihnen genannten Personen ersichtlich. Auch das Bestehen einer Probezeit ändert daran nichts.
Aus meiner Sicht haben Sie Ihre Pflichten damit also erfüllt und haben einen Anspruch darauf, aus dem Mietvertrag entlassen zu werden, den Sie im Zweifelsfall auch durchsetzen könnten.
In der Folge bedeutet das, dass Sie ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Nachmieter zur Übernahme der Wohnung bereit gewesen wäre, nicht mehr zur Zahlung der Miete verpflichtet sind.
Um die Bereitschaft der Nachmieter nachzuweisen, empfiehlt es sich, dies schriftlich von diesen Bestätigen zu lassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit eine erste Einschätzung des Falls ermöglichen konnte und stehe für ergänzende Fragen und eine eventuelle Vertretung gegen den Vermieter gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
Mietrecht: Stelle Nachmieter dank Nachmieterklausel aber Eigentümer lehnt alle ab
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwältin Manuela Fritsch
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meinen Mietvertrag um eine Individualvereinbarung ergänzt:
„Beide o.g. Vertragsparteien vereinbaren zusätzlich zum Mietvertrag vom .........................2015 einen befristeten Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht bis zum 31.03.2017. Bei unvorhergesehenen Ereignissen darf die Mieterin selbstständig einen Nachmieter suchen und übernimmt die Mieterwechselgebühr in Höhe von einer Nettokaltmiete zzgl. MwSt."
Jetzt mache ich genau das: einen Nachmieter zum 1.12.16 suchen. Ich habe den Eigentümern bereits 5 Kandidaten vorgestellt und die kompletten Unterlagen zukommen lassen. Nur eine Kandidatin wollten sie, aber die ist abgesprungen.
Bei den anderen Kandidaten war:
- eine Dame frisch getrennt, hatte ein regelmäßiges Einkommen (3fache Warmmiete), einen festen Vertrag
- ein Herr hat zum Jahreswechsel einen neuen Job gefunden und würde ab 1.1. einen unbefristeten Arbeitsvertrag MIT Probezeit kriegen (5fache Warmmiete)
- ein Herr war Student mit sehr sehr reichem Vater als Bürge
- eine Dame war in der Ausbildung mit reicher Schwester als Bürge
Dürfen all diese Kandidaten, die bereit wären zum 1.12.2016 einzuziehen grundlos abgelehnt werden, nur, weil der Eigentümer keinen Studenten, jemanden mit Probezeit oder jemand frisch getrenntes möchte? Als ich damals eingezogen bim, war ich übrigens auch noch in der Probezeit mit einem auf 2 Jahre befristeten Arbeitsvertrag.
Muss ich jetzt weitere Leute suchen und nächsten Monat noch Miete zahlen?
Ich wünsche mir einen Anwalt der im Notfall auch noch nach einer Antwort zu erreichen ist und mich gegebenenfalls auch vertritt.
Ich freue mich auf Ihren Rat.
Mit freundlichen Grüßen
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