zu hohe steuerberater rechnung?

4. Oktober 2016 18:59 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Alexander Busch

Hallo,
ich habe 2016 ein gewerbe angemldet jedoch 2015 schon minimale einkünfte gehabt als noch nicht abzushen war das daraus ein gewerbe entsteht.
nun habe ich meinem steuerberater die umsätze für 2015 zukommen lassen, damit diese erfasst und von ihm ans FA weitergegen werden.
hier habe ich nun eine im vergleich zum aufwand und zum umsatz, extrem hohe rechnung in höhe von fast 900€ bekommen.

die gesamten umsätze von 17 posten belaufen sich knapp 1000€, der profit auf 275€. hier mal eine grobe auflistung nach monaten.


juni: 2 ausgänge, -60€

juli: keine umsätze

august: 2 ausgänge, -125€

september: keine umsätze

oktober: 1 einnahme, +20€

november 2 eingänge, 5 ausgänge +220€

dezember: 5 eingänge +220€



und dann bekommen ich eine rechnung in höhe von fast 900€?

es wurde pauschal jeder monat mit 100€+MwST nach §33 and §14 abgerechnet obwohl in einigen monaten gar keine umsätze gemacht wurde und in den andern monaten nur peanuts umgesetzt wurden.
wie geht man hier jetzt weiter vor?

vielen dank für ihre hilfe





Einsatz editiert am 04.10.2016 21:34:39

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ob die Abrechnung in Ordnung ist, hängt zuerst einmal von dem geschlossenen Vertrag und der Vergütungsvereinbarung ab.
Diese liegt mir nicht vor, so dass eine Prüfung schwierig ist. Ich habe Ihre Angaben einmal auf der Basis der Mindestgebühren durchgerechnet und komme zumindest zu dem Ergebnis, dass ein Betrag zwischen 300€ und 600€, je nach erteiltem Auftrag, durchaus angemessen wäre. Ich empfehle Ihnen, erst einmal das Gespräch zu suchen zu besprechen, ob diese Abrechnung Bestand haben muss. Führt dies zu keinem Erfolg, sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten, der die Abrechnungen sodann angreift.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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