Übernahme von titulierten Forderungen

5. August 2007 14:31 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich war Geschäftsführer einer Ltd. und möchte nun vor Auflösung dieser eine titulierte Forderung gg. einen Gläubiger auf meinen Namen umschreiben lassen, ich weiss das dieses durch das AG in Form einer Rechtsfolgeklausel umgeschrieben.
Aber es gibt angeblich noch einen "Vertrag" zwischen den Parteien der diese Übernahme intern bereits regelt. Gibt es da wirklich einen Vertrag den man machen kann, zur Übernahme von Forderungen

5. August 2007 | 15:26

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

eine Forderung kann von einem Gläubiger durch eine Abtretung auf einen neuen Gläubiger übertragen werden. Es ist grundsätzlich auch möglich eine bereits titulierte Forderung zu übertragen. Die gesetzlichen Vorschriften zur Abtretung finden sich in den §§ 398 - 413 BGB .

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


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