Ich bin Eigentümer der mittleren Wohnung einer Doppelhaushälfte mit 3 Wohneinheiten.
Meine Wohneinheit besitzt einen Wintergarten, der - bis auf die Giebelseiten, die Türen besitzen - komplett festverglast ist. Als Dach sind Kunststoffhohlkammerplatten verlegt.
Bei Sonneneinstrahlung wird es wie in einem Brutkasten in diesem Wintergarten, was eine Nutzung praktisch unmöglich macht.
Nun meine Frage(n):
1. Kann ich die Hohlkammerplatten durch Bitumenschindeln ersetzen? Dadurch gäbe es keine direkte Sonneneinstrahlung mehr und die Hitzesituation wäre deutlich entspannter - ggf. würde ich sogar ein Dachflächenfenster integrieren, um lüften zu können.
2. Kann ich die Festverglasung - soweit dies handwerklich möglich ist - um eine Lüftungsmöglichkeit ergänzen ?
Vielen Dank
Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema:
Eigentümer
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Sie können die von Ihnen angedachten Maßnahmen durchführen, ggf. allerdings erst nach Zustimmung der durch diese beeinträchtigten Eigentümer, denn in der Umgestaltung des Wintergartens kann je nach Umfang eine bauliche Veränderung gesehen werden, § 22 Abs. 1 WEG
. Ausnahmsweise kann die Zustimmung aber entbehrlich sein, wenn kein erheblicher Nachteil im Sinne von § 14 Abs. 1 WEG
vorliegt. Da bei dem Anbringen der Bitumenschindeln das äußere Erscheinungsbild des Haus verändert werden dürfte, spricht viel für eine Zustimmungsbedürftigkeit, beim Einbau der Lüftung in die bestehende Festverglasung kann dies aber anders sein.
Ohne Prüfung Ihrer Teilungserklärung und Kenntnis aller Details (hier sollte ein Ortstermin stattfinden), kann im Rahmen dieser Plattform aber keine abschließende Einschätzung erfolgen, weshalb Sie einen Rechtsanwalt vor Ort mit der weiteren Prüfung und ggf. Vertretung Ihrer Interessen beauftragen sollten.