Kein Visum wegen Körperverletzungsanzeige

10. Juni 2016 12:10 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich hab ein unbegründet anzeigen gegen Körperverletzung von meinen ex freund.
Wegen diese anzeigen Grund ich könnte nicht Visum bekommen von ausländerbehörde.
Ich hab nur 4monat fiktionBescheinigung bekommen. Und damit kann nicht arbeiten in deutschland.
Darum ich möchte fragen ob ich ein Schadenersatz antragstelle kann.
Wenn ja dann mit wem muss ich sprechen soll und was ich vorbereiten muss.
Vielen dank

10. Juni 2016 | 13:12

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:



Frage 1:
"Darum ich möchte fragen ob ich ein Schadenersatz antragstelle kann"

Schadensersatz können Sie von Ihrem Exfreund nur dann fordern, wenn Sie gerichtsverwertbar beweisen können, dass seine Anzeige unbegründet war und Sie allein schädigen sollte.


Frage 2:
"Wenn ja dann mit wem muss ich sprechen soll und was ich vorbereiten muss"

Am einfachsten wäre es sicherlich, wenn der Grund für das Strafverfahren wegfiele (Exfreund zieht seinen Strafantrag zurück und berichtigt seine Falschangaben) oder dieses nach § 170 II StPO (Sie sind nachweisbar unschuldig) eingestellt werden würde.

Ansprechpartner wäre dabei die ermittelnde Staatsanwaltschaft bzw. Polizeidienststelle

Ansonsten ein Anwalt vor Ort, der die Beweislage in einem Zivilverfahren gegen Ihren Freund einschätzen kann. Erfahrungsgemäß dürfte die Beweislage aber eher schlechht sein, denn ansonsten ließe sich auch das strafrechtliche Ermittlungsverfahren schnellstens stoppen. Bei schlechter Beweislage lohnt sich aber für Sie eher nicht das Risiko,einen Zivilprozess gegen Ihren Exfreund anzustregen.

Mit freundlichen Grüßen

Raphael Fork
-Rechtsanwalt-


Rechtsanwalt Raphael Fork

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