Grundstück Überhang zum Nachbar

| 6. Juni 2016 14:38 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

mein bebautes Grundststück ( Südhanglage - Einfamilienhaus ) ist zur Nordseite ca. in 35m
Länge zum Nachbar (Nordseite ) gertennt und mit einer Gartenmauer ebenerdig abgegrenzt. Mauer wurde von mir erstellt. Der Nachbar hat die Erdaufschüttung oberkantig zur Gartenmauer vorgenomen. Sein Gartengelände ist ca. 15 % ansteigend und mit mehreren 60 cm breiten Gartenwege belegt. Duch den extremen Klimawechsel fühle ich mich nicht mehr abgesichert durch extrem starke Niederschläge. Etwa 10 m von der Grenze steht meine Wohnhaus mit zwei Kellerlichtschächten, sowie die Haustüre. Was kann ich tun, um hier eine einigermaßen Absicherung evenuell starker Niederschläge zu erreichen.
Für Ihre Bemühungen vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

6. Juni 2016 | 15:12

Antwort

von


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Guten Tag,

ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:

Da nach Ihrer Schilderung eine konkrete Gefährdungslage gegeben zu sein scheint, dass vom Nachbargrundstück eine Gefahr für Ihr Eigentum droht, haben Sie gemäß §§ 907 , 1004 BGB Ansprüche gegen den Nachbarn, nach denen dieser Maßnahmen ergreifen muss, diese drohende Gefahr abzuwenden.

Allerdings verlangt das Gesetz schon mehr als eine bloße Befürchtung, so dass vor Einleitung etwaiger Schritte durch eine(n) Sachverständigen zu prüfen sein wird, wie konkret die Gefahr ist und wie sie am besten abgewendet werden kann.

Als ersten Schritt sollten Sie natürlich das Gespräch mit dem Nachbarn suchen und ihn auf die Gefahrenlage sowie die o.g. gesetzlichen Regelungen hinweisen. Möglicherweise ergibt sich dadurch schon eine für beide Seiten akzeptable und nach Nachbarverhältnis nicht belastende Lösung.

Sollte dies nicht der Fall sein, bleibt letztlich nur der gerichtliche Weg.


Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 7. Juni 2016 | 06:09

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