Praxis

18. Mai 2016 10:35 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Wundke

ich bin fast 26 Jahre verheiratet. Wir leben seit einem Jahr getrennt. Sie hat während unserer Ehe eine nicht ganz billige Ausbildung zum Heilpraktiker gemacht (ca. 20.000,- €) und hat sich in unserem gemeinsamen Haus eine Praxis eingerichtet. Dazu hat sie von einem Kollegen der sich zur Ruhr gesetzt hat die Patientendaten für 20.000,- € übernommen.
ich möchte bei der Scheidung den Ausgleich für ihren Zugewinn. Ihr Anwalt meint das die Praxis nicht in den Zugewinn fallen würde. Ich denke aber das auch der Wert des Unternehmens mit unserem gemeinsamen Geld geschaffen wurde.Muss das nun berücksichtigt werden und wenn ja wie (Anteilig)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gern nehme ich zu Ihrer Anfrage wie folgt Stellung:

Der Zugewinnausgleich dient dem Ausgleich desjenigen Vermögens, welches die Ehegatten während der Ehe erwirtschaftet haben. Dabei sind auch Vermögenszuwächse durch Aufbau einer eigenen Firma etc. auszugleichen, wobei jedoch noch bestehende Investitionsverbindlichkeiten abgezogen werden dürfen. Zudem wäre denkbar, dass Zuschüsse aus Schenkungen oder Erbschaften eingeflossen sind, welche möglicherweise nicht dem Zugewinn unterfallen. Ansonsten spielt es keine Rolle, aus welchem eigenen oder gemeinsamen Topf das Geld geflossen ist.

Den Wert der Unternehmung muss ein Sachverständiger feststellen. Der danach ermittelte Zugewinn der Ehefrau ist dann Ihrem eigenen Zugewinn gegenüber zu stellen. Von dem Mehr an Zugewinn muss der betreffende Ehegatte dann die Hälfte an den anderen abgeben.

Bei weiteren Fragen zu diesem Problem nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion. Ansonsten bedanke ich mich für das mir entgegen gebrachte Vertrauen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Wundke
Rechtsanwalt

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