Idee für Webseiteninhalt schützen

| 27. Juli 2007 21:02 |
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Internetrecht, Computerrecht


Hallo,

als Angestellter bei meiner Firma helfe ich nebenher (ist nicht mein Job) das gedankliche Konzept einer gewerblichen Internetseite aufzubauen.

Dafür habe ich eine Idee, die ich als extrem erfolgversprechend einstufe, die direkt mit der Firma zu tun hat - und deren Konkurrenz.

Die Frage:
Kann ich mir diese sehr konkrete, sehr einfache Idee (User macht das, Firma macht daraufhin das) als Privatperson in irgend einer Weise schützen lassen, um dann meiner Firma Rechte zu erteilen?

Vielen Dank.

Sehr geehrter Fragesteller,

leider ist die reine Idee weder als Marke, Muster noch Werk i.S.d. UrhG geschützt bzw. zu schützen ("Ideen sind frei."). Dazu muss sich die Idee zusätzlich "materialisiert", d.h. irgendeine Verkörperung, erfahren haben, z.B. in Form eines Schriftstücks, einer Zeichnung, einer Computerdatei, einer technischen Vorrichtung oder eines Fotos.

Selbst wenn Sie z.B. Ihre Idee niederschreiben, können andere zwar diese Niederschrift nicht einfach verwenden (da Sie an der Schrift! evtl. Urheberrechte hätten), wohl aber die dahinterstehende Idee.

Ein rechtlicher Schutz Ihrer Idee ist daher nicht möglich.

MfG

Schneider
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 28. Juli 2007 | 00:03

Meine Nachfrage: was muss ich machen, um meine Idee zu schützen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Juli 2007 | 02:41

Sehr geehrter Fragesteller,

wie ich schon in meiner Antwort ausführte: Sie können, rechtlich gesehen, Ihre Idee nicht gegen jegliche anderweitige Verwendung schützen. Sie können leddiglich Ihre Idee "in die Tat umsetzen"; das daraus entstehende Produkt kann dann (automatisch) dem Urheberrecht unterfallen oder durch Eintragung, z.B. einer Marke, geschützt werden. Da Sie in Ihrer Schilderung keine konkreteren Anhaltspunkte für Ihre Idee benennen, kann ich insofern nur allgemein bleiben.

Natürlich bleibt es Ihnen unbenommen, solange Ihre Idee geheim zu halten, bis der richtige Zeitpunkt für eine Umsetzung gekommen scheint. Weiterhin bestünde die Möglichkeit, mit der Firma (im Vorhinein) vertraglich eine Schweigepflicht hinsichtlich der Idee zu regeln, deren Verletzung einen Pauschalschadensersatz nach sich ziehen kann. Ob das praktisch machbar ist, steht auf einem anderen Blatt. Damit hätten Sie allerdings nur eine Handhabe gegen die Firma, nicht gegen Dritte.

MfG

Schneider
Rechtsanwalt

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