Rufschädigung

| 26. Juli 2007 07:33 |
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Generelle Themen


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wäre Ihnen für eine kurze Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt dankbar:

A ist Steuerberater und arbeitet in Bürogmeinschaft mit Steuerberater B zusammen. Gegen A war ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden, welches einige Monate später ergebnislos ohne Auflagen eingestellt wurde. Im Zusammenhang mit der Verteidigung erhielt A von seinem Rechtsberater ein Fax in seine Büroräume zugestellt, das die Vorwürfe der Steuerfahndung zusammenfasst. B kopiert sich dieses Fax, welches über das Faxgerät der Bürogemeinschaft an A gerichtet einging. Ferner kopiert sich B die Antwort von A an die Steuerbehörde unbemerkt von dessen Rechner.

2 Jahre später trennen sich die Partner. A nimmt einen neuen Partner C in die Bürogmeinschaft auf. Daraufhin sendet der ausgeschiedene B dem neuen Partner C eine Kopie des Schriftwechsels von A mit dessen Anwalt und der Steuerbehörde. Beigefügt ist ein Brief, worin B schriftliche Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit von A äußert. Ferner informiert B wichtige Kunden der Kanzlei mit gleichlautenden Briefen. Darin wird geäußert, daß man sich eine weitere Zusammenarbeit mit A und C doch genau überlegen möge, da an der Vertrauenswürdigkeit von A nach Maßgabe des beigefügten Schriftwechsels doch wohl erheblich Zweifel bestünden. Durch dieses Vorgehen wird der Ruf der Kanzlei wie auch des unbeteiligten C erheblich geschädigt.
Welche Möglichkeiten hat A, um gegen das geschäfts- und rufschädigende Verhalten des ausgeschiedenen B vorzugehen?

Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Das Verhalten des B stellt wohl eine Straftat dar. Sie können deshalb den B abmahnen, dass er diese Äußerungen bzw. das Versenden solcher Briefe -unter Strafbewehrung- zukünftig zu unterlassen hat. Zudem kommt die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Betracht.
Gerne übernehme ich die Fertigung der Abmahnung für Sie. Die Kosten für die Abmahnung hat die Gegenseite zu tragen. Bitte übersenden Sie mir die Briefe an den C sowie an die unbeteiligten Dritten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com

Mit besten Grüßen

RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht

www.kanzlei-hermes.com

Rückfrage vom Fragesteller 26. Juli 2007 | 10:03

Könnten Sie mir mitteilen, gegen welche Gesetzes- oder Strafbestimmungen B durch sein Handeln verstößt? Vielen Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Juli 2007 | 10:29

Vielen Dank für die Nachfrage.
In Betracht kommen beispielsweise § 202a StGB (Ausspähen von Daten) und § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen.

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