Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen nach erster summarischer Prüfung der Rechtslage wie folgt beantworten:
Eine Privatentnahme eines GmbH-Geschäftsführer wird in aller Regel über einen Darlehensvertrag geregelt. Dieser gleicht im Umfang und Ausgestaltung einem typischen Darlehensvertrag mit einem Dritten. So dürfte es auch in Ihrem Falle sein.
Da hier oft ein Fall von verdeckter Gewinnausschüttung vorliegt, hat Ihr Steuerberater dahingehend recht, dass man hier sehr aufmerksam arbeiten muss,
Denn ist bereits bei der Hingabe des Darlehens klar, dass die Rückzahlung des Darlehens durch den Gesellschafter nicht erfolgen wird, kann bereits im Zeitpunkt der Darlehensgewährung eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt werden (vgl. FG München, Urt. v. 25.7.2001 - 6 K 3066/99
).
Dies kann darüber hinaus auch unterstellt werden, wenn nie ernsthalft angenommen wurde, dass das Darlehen zurückgezahlt werde, das Darlehen nicht besichert wurde, keine betrieblichen Gründe für ein Darlehen sprachen oder der Gesellschafter nicht solvent war.
Hier wird man nach verständiger Würdigung des Sachverhaltes davon ausgehen können, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung vorlag. Diese würde bei Ihnen Abgeltungssteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen hervorrufen.
Bei der GmbH würde der Darlehensbetrag dem steuerlichen Gewinn der GmbH hinzugerechnet. Dies würde zu einer höheren Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer führen.
Sie planen die GmbH zu verkaufen, es würde außerdem eine Schuldübernahme durch den Erwerber stattfinden. Dies würde aus meiner Sicht den Eindruck stützen, dass nie beabsichtigt war, das Darlehen zurückzugewähren.
Hier würde also das für Sie zuständige Finanzamt mit ggf. kräftigen Steuernachforderungen auf Sie und die GmbH zukommen. Dies ist eine konkrete Gefahr.
Nur wenn die Marktüblichkeit und Marktvergleichbarkeit des Darlehens durchgehend belegbar und nachweisbar sind, ist es aus meiner Sicht denkbar, hier die GmbH problemlos zu veräußern und das Darlehen auf einen neuen Schuldner umzuschreiben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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Hallo Herr.Anwalt
Sie haben recht wir haben ein Darlehnsvertrag abgeschlagenen mit der GmbH, wir haben alles richtig gemacht
ich habe den Darlehn über Jahre monatlich von meinem lohn zurückbezahlt incl.5% zinsen nur jetzt möchten wir auswandern und haben uns entschlossen die Firma zu verkaufen, ich habe jetzt aber keine 220t€ um es auf ein mall zu tilgen um es aus der GmbH zu löschen, die GmbH hat ein guthaben von ca. 350t€ und der kunde wo es kaufen möchte würde es übernehmen und mir ein Restbetrag abzgl.den Versteuerung des Darlehns.
gibt es ein weg die GmbH mit dem Darlehn zu übertagen auf dem neuer Geschäftsführer und er bezahlt den Darlehn weiter hin monatlich ab ?
deshalb noch mall meine frage
ist es möglich / rechtlich die GmbH zu übernehmen incl. mein Darlehn ?
Gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage.
Hier scheint es in der Tat so zu sein, dass das Darlehen zu marktüblichen Kondition vereinbart wurde (Verzinsung, Ratentilgung). In diesem Falle würde keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen. Ihr Finanzamt wird dies aber genau prüfen, eine abschließende Prüfung kann daher erst durch Einsichtnahme in den Darlehensvertrag getroffen werden.
Liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor, so kann der Käufer der GmbH mit der GmbH einen Vertrag i.S.d. § 414 BGB
schließen und Ihr Darlehen zu den gleichen Konditionen übernehmen.Dies ist problemlos möglich.
Die Anteile der GmbH können darüber hinaus natürlich vom Käufer auch durch notariellen Kaufvertrag erworben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park