Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Grundsätzlich können Sie Erfüllung des Vertrages verlangen. Daher können Sie auf Lieferung des Neugerätes bestehen und dies einklagen.
Alternativ können Sie vom Vertrag zurücktreten und neben Rückzahlung des Geldes auch Schadenersatz verlangen.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
Einhaltung des Vertrages
25. Juli 2007 16:05 |
Preis:
30€
Historischer Preis
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Internetauktionen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Bei EBay habe ich von einer Firma einen Laserdrucker ersteigert, der als Neuware ausgeschrieben war. Geliefert wurde ein defektes Altgerät. Ich bin selbst Händler und hatte bereits einen festen Kunden für diesen Drucker. Da ich nicht liefern konnte, hat mein Kunde anderweitig einen Drucker gekauft. Dadurch enstand mir ein Gesamtschaden von ca. € 600,00 (Kaufpreis für das defekte Gerät € 150,00 + € 450,00 entgangener Gewinn)
Kann ich diesen Schaden einklagen bzw. auf die Lieferung des Neugerätes bestehen ?
Vielen Dank für Ihre Information
FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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