Verjährung Anspruch bei regulär endender Kapitallebensversicherung

7. März 2016 18:12 |
Preis: 40€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Generelle Themen


Ich habe im Jahre 1985 eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen mit entsprechenden
Teilauszahlungen. Zum/Ab 01.02.2006 ist die Versicherung Beitragsfrei gestellt und nicht gekündigt worden. Die Versicherung ist nun regulär (lt. Schreiben der Versicherung) am 01.04.2015 abgelaufen. Ab diesem Datum steht nun ein "Restbetrag/Gesamt Betrag" zur Auszahlung an.
(Versicherungssumme+Überschussbeteiligung+Bewertungsreserve+Teilauszahlung aus dem Jahre 2010)
Seitens der Versicherung wurde mir mitgeteilt, das dieser Betrag innerhalb eines Jahres ausgezahlt werden muss, sonst würde ein Anspruch darauf erloschen. Als Datum dafür wurde hier ebenfalls der 04.2016 genannt. Nun ist meine frage dahingehend, wie lange Besteht hier tatsächlich, nach regulärem Ablauf der Versicherung ein Anspruch seitens des Versicherungsnehmers auf ein noch vorhandenen Restbetrag.
Nach m. K. erlischt ein Anspruch doch immer zum Jahresende, also 31.12 und nicht konkret auf ein Datum innerhalb eines Jahres (vom Datum des Ablaufes der Vers. gerechnet) Da es sich hier um eine Kapitallebensversicherung handelt weiß ich nicht, ob es hier andere Regelungen gibt bzw. sich ggf. Gesetzte geändert haben.
Grund meinerseits zu dieser konkreten frage besteht insofern, das ich den Eindruck habe/hatte, man möchte dieses nunmehr schnell beenden. Es kann hier aber ggf. durch Gerichtsurteile (Unwirksamkeit von Verträgen/Klauseln u.s.w) noch Klärungsbedarf meinerseits bestehen und dieses möchte ich nicht einfach durch zwar eine erfreuliche Summe zum einen aber "druck" auf Auszahlung zum anderen aufs Spiel setzen. Dieses muss nicht sein, kann aber. Von daher wäre mir im Vorfeld die konkrete Beantwortung meiner Frage bezüglich der Verjährung von Ansprüchen aus einer regulär Abgelaufenen Versicherung wichtig.

Vielen Dank.


Einsatz editiert am 12.03.2016 15:35:17

Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
Als angemeldeter Nutzer haben Sie die Möglichkeit diesen Beitrag zu beobachten.
Sie bekommen dann eine E-Mail mit den neuesten Beiträgen. Melden Sie sich hier an.
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119054 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...
FRAGESTELLER