Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Hier handelt es sich um einen so genannten deliktischen Anspruch, für den die regelmäßige Verjährungsfrist des Paragraphen 195 BGB gilt. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Schaden verursacht wurde und endet 3 Jahre später.
Angenommen, der Schaden sei im Juni 2013 eingetreten, so würde die Verjährungsfrist am 31.12.2013 beginnen und am 31.12.2016 enden. Demnach ist davon auszugehen, dass hier der Schadensersatzanspruch hinsichtlich der Verjährung problemlos geltend gemacht werden kann.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt