Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem Tod meines Mannes bekomme ich zusätzlich zu meinem Gehalt (ca. 1700 €) eine Hinterbliebenenrente von rund 1600 €. Seitdem bezahle ich bei meiner Krankenkasse Barmer GEK einen monatlichen Beitrag von rund 300 €. Kann das richtig sein?
Freundliche Grüße
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Krankenkasse
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine gesetzliche Hinterbliebenenrente gilt ebenso wie Ihr Gehalt als Einkünfte, für die Sie Beiträge zur Krankenkasse zahlen müssen. Der Beitrag beträgt bei jeder Krankenkasse 14,6 %, wobei die Hälfte (7,30 %) der Renten-Versicherungsträger bzw. der Arbeitgeber übernimmt. Die andere Hälfte sowie den Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse (bei der Barmer aktuell 1,1 %) müssen Sie selbst tragen. Diesergibt einen Eigenanteil von 8,40 % der gesamten Einkünfte zzgl. Pflegeversicherung, was tatsächlich einem Betrag von etwas über 300,- EUR entspricht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.