Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse

9. Februar 2016 18:17 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem Tod meines Mannes bekomme ich zusätzlich zu meinem Gehalt (ca. 1700 €) eine Hinterbliebenenrente von rund 1600 €. Seitdem bezahle ich bei meiner Krankenkasse Barmer GEK einen monatlichen Beitrag von rund 300 €. Kann das richtig sein?
Freundliche Grüße

9. Februar 2016 | 19:35

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Eine gesetzliche Hinterbliebenenrente gilt ebenso wie Ihr Gehalt als Einkünfte, für die Sie Beiträge zur Krankenkasse zahlen müssen. Der Beitrag beträgt bei jeder Krankenkasse 14,6 %, wobei die Hälfte (7,30 %) der Renten-Versicherungsträger bzw. der Arbeitgeber übernimmt. Die andere Hälfte sowie den Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse (bei der Barmer aktuell 1,1 %) müssen Sie selbst tragen. Diesergibt einen Eigenanteil von 8,40 % der gesamten Einkünfte zzgl. Pflegeversicherung, was tatsächlich einem Betrag von etwas über 300,- EUR entspricht.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

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