Unterhaltberechnung 2 Kinder + Ehefrau

9. Dezember 2015 20:38 |
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Familienrecht


Beantwortet von


22:48

Hallo

Mein Mann hat ein Kind aus einer früheren Beziehung (13 Jahre).

Nun bekommen wir unser gemeinsames Baby und ich bleibe zu Hause und habe kein Einkommen (ev. Elterngeld), mein Mann wird für uns sorgen.

Was ändert sich dann beim Unterhalt? Mein Mann ist ja dann 2 Kindern zum Unterhalt verpflichtet und für mich muss er ja auch sorgen.

Wir haben keine Mietwohnung, sondern ich habe ein Haus gekauft (ich allein ohne den Ehepartner im Kreditvertrag und Grundbuch, wegen eventuellen Zukunftsplänen - Privatvermögenhaftung bei gbr). Die Kreditrate und alle Nebenkosten wird ja dann mein Mann tragen. Kann hier eine schriftliche Vereinbarung zwischen mir und meinem Mann helfen, das das angerechnet wird bei der Unterhaltsberechnung? Oder wie geht das dann?

Weiterhin hat er erhöhte Kosten (Übernachtung/Verpflegung/ Heimfahrten), da sein Arbeitsplatz mehrere hundert Kilometer entfernt ist). Und selbst einen Kredit zum Abzahlen (Gesundheitskosten - Zähne)

Ich weiss das die beiden Kinder dann gleich gestellt sind, aber für uns muss ja auch was zum Leben bleiben. Seine Ex verdient mehr als 3000 € (Beamtin), also dem Kind fehlt es an nichts ( wird nichts zur Sache tun, nur das sie wissen, das ich kein Unmensch bin, wenn sie es wirklich nötig hätten, dann gibt man hat gerne, wenn es geht).

Vielen Dank.


9. Dezember 2015 | 21:10

Antwort

von


(1245)
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07749 Jena
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In der Tat kann es aufgrund der weiteren Unterhaltsverpflichtung dazu kommen, dass der Unterhalt für das Kind, für welches er zahlt, neu zu berechnen ist.

Für Ihr gemeinsames Kind besteht auch eine Unterhaltspflicht, sodass diese zu berücksichtigen ist - aber nur, wenn es zu einer Mangelfallberechnung käme.

Insoweit kommt es darauf an, in welcher Höhe Ihr Mann Einkommen hat und auch, ob es einen Unterhaltstitel gibt, den man ggf. abändern müsste.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 9. Dezember 2015 | 22:29

Hallo Herr Schwerin

Auf die Wohnkosten - Immobilie sind Sie gar nicht eingegangen:

Wird denn bei der Unterhaltsberechnung der Kreditvertrag für das Haus inkl. Nebenkosten mit anrechnet, wenn dieser nur auf meinem Namen läuft? Lieber noch eine Vereinbarung zwischen Mann und mir schreiben?
Oder gibt es immer Pauschalen für die Wohnkosten? Nicht das wir das Haus am Ende verlieren.

Und er sorgt ja dann auch für mich, ich zähle ja auch dazu, stimmt?

Ein Unterhaltstitel gibt es nicht, wir haben uns immer im Guten einigen können ohne Ämter.

Vielen Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. Dezember 2015 | 22:48

Er hat ja einen Selbstbehalt. In diesem sind Kosten für Unterkunft einkalkuliert. Wenn er keine solchen Kosten hat, kann man den Selbstbehalt auch heruntersetzen, sodass er mehr zahlen muss.

Daher macht es Sinn, wenn Sie untereinander eine Vereinbarung aufsetzen, die ihn auch verpflichtet, sich an den Kosten für die Unterkunft - egal ob Nebenkosten oder Kredit - zu beteiligen.

Er sorgt auch für Sie - gegenüber minderjährigen Kindern ist dies aber nachrangig.

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