Martin Rohrreinigung: Zusatzarbeiten ohne Erlaubnis durchgeführt

16. Oktober 2015 08:18 |
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in unter 2 Stunden

Am Dienstag musste ich eine Firma für Abflussarbeiten wegen eines verstopften Abflusses im Bad rufen. Ich habe in Google eine Firma gesucht und das unter der Suchanfrage ´Rohrreinigung in Bad Homburg`. Daraufhin habe ich eine Firma Martin Rohrreinigung mit Telefonnummer in Bad Homburg erhalten und dort angerufen. Mir wurde gesagt, dass die Handwerker noch am selben Tag zwischen 12 und 13 Uhr erscheinen werden. Die Firma kam dann erst um 15 Uhr und es erschienen 2 Handwerker. Ich zeigte ihnen den Abfluss im Bad am Waschbecken und da die Verbindungen zum Rohr sehr neu sind, haben sie gleich auf eine Verstopfung des Rohrs hingewiesen und das sie das frei bohren. Sie haben mir kurz gesagt, dass das pro laufenden Meter 45,22 Euro kostet, mir jedoch nicht mitgeteilt wie viele Meter sie reinigen müssen. Sie haben alles gereinigt und waren etwa 45 min beschäftigt. Dann kam es zur Abrechnung und auf einmal sollte ich 922 Euro für die Leistung erbringen. Da ich noch nie eine Rohrreinigung hatte, kannte ich mich damit auch nicht aus und habe die Rechnung sofort bar bezahlt. Erst nachdem die Handwerker weg waren, habe ich mir die Leistungen genau angesehen und bemerkt, dass sie einfach Zusatzleisungen im Wert von 677 Euro berechnet haben, die nur auf Wunsch des Kunden zu leisten waren. Ich bin zu keinem Zeitpunkt danach gefragt worden. Später habe ich im Internet nach dieser Firma gesucht und erfahren, dass viele andere Kunden auch so betrogen wurden und von dieser Firma abgeraten wird. Ich habe an die Firma geschrieben und um Erstattung der Kosten für die Zusatzarbeiten gebeten. Die Firma hat sich natürlich nicht zurückgemeldet und nun wollte ich wissen, ob es sich lohnt rechtliche Schritte einzuleiten?

16. Oktober 2015 | 09:16

Antwort

von


(1189)
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:


Bitte überlassen Sie mir die Vertragsunterlagen per E-Mail (info@kanzlei-roth.de). Ohne Einsicht in diese Unterlagen ist eine rechtlich fundierte Stellungnahme nur schwer möglich.
Nach Sichtung der Unterlagen, werde ich hier auf dem Portal meine Antwort ergänzen, so dass Sie auch die Möglichkeit der Nachfrage haben.


Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.


Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -


Rechtsanwalt Karlheinz Roth

Ergänzung vom Anwalt 16. Oktober 2015 | 13:12

Sehr geehrte Ratsuchende,

ich habe die mir überlassene Unterlage in Augenschein genommen.

Leider haben Sie sogleich den Betrag über EUR 922,00 in bar gezahlt. Das ist schon ein erstaunlich hoher Betrag für eine Rohrreinigung im Bad.

Die auf dem Leistungsschein im Einzelnen durch ein Kreuz kenntlich gemachten Leistungen haben Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigt. Ein entsprechender Vertrag ist geschlossen worden.

Fraglich ist aber, ob die abgerechneten Leistungen durch 2 Personen (Fachmonteur und technischer Helfer) überhaupt in dem Umfang erforderlich gewesen sind.
Daran darf man guten Glaubens erhebliche Zweifel haben.

Es müsste daher geklärt werden, ob es sich hier um eine übliche Abrechnung handelt oder - was zu vermuten ist - eher um eine weit überhöhte Rechnung.

Ich empfehle Ihnen daher dringen, sich durch einen Kollegen vertreten zu lassen.

Sie sind bei der "Dienstleistung" offenbar regelrecht übers Ohr gehauen worden.

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