Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst wäre die Frage zu klären, warum das Paket nicht ausgeliefert wurde. Wenn hier ein Verschulden von dem Post-Anbieter vorliegt, hat dieser auch zu haften. Wenn jedoch vom Empfänger ein Verschulden vorliegt, weil dieser das Peet nicht abgeholt hat, so wäre dieser in Anspruch zu nehmen. Fraglich ist auch, warum das Paket nicht an Sie zurückgeschickt wird, ob der Empfänger es noch verwenden kann usw..
Hier müsste näher vorgetragen werden. Nutzen Sie hierzu die Nachfragefunktion.
Grundsätzlich kann ein Rechtsanwalt einen Brief an den Anbieter schreiben. Die Kosten lägen jedoch bis zu einem Streitwert von 300 EUR bei ca. 70 EUR.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Frau Seiter,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Das Paket kam beim Empfänger an. Die Post hat den Betrag auch erhalten. Ich vermute, hier wurde Post intern etwas nicht richtig im System erfasst, sodass der Betrag nicht ausbezahlt wird.
Es ist also definitiv die Post schuld, die sich weigert den Betrag auszubezahlen.
Nach einem einfachen Brief, was ist das nächste Rechtsmittel ?
Wenn ich darf, würde ich mich gerne im Anschluss mit Ihnen in Verbindung setzen.
Dankeschön und schöne Grüße
Das nächst Rechtsmittel wäre der Mahnbescheid oder die Klage.
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