Heimflüge absetzbar

7. Juli 2007 23:59 |
Preis: 80€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Steuerrecht


Folgender Sachverhalt:

Ich wohne mit meiner Frau in einer gemeinsamen Wohnung in Deutschland. Mein Dienstsitz liegt 450 km entfernt und ich habe dort eine Firmenwohnung (bezahlt von der Firma). Wir sind beide ausschließlich in unserer gemeinsamen Wohnung gemeldet.
Meine Frau ist in Spanien aufgewachsen und Ihre Familie lebt immer noch dort.
Wir überlegen nun in Spanien eine Wohnung zu kaufen und diese zu unserem Lebensmittelpunkt zu machen. D.h. sie zieht dort hin und ich pendele jeden Donnerstag anstatt mit dem Auto 450 km mit dem Flugzeug ca. 2.000 km.

Nun die Frage

Unter welchen Umständen können diese Flüge als Heimfahrten im Sinne der doppelten Haushaltsführung abgesetzt werden ?
Hat meine Meldung im Ausland Nachteile/ Vorteile im Hinblick auf die Einkommensteuer ?

-- Einsatz geändert am 08.07.2007 00:40:08

Eingrenzung vom Fragesteller
8. Juli 2007 | 00:23

Sehr geehrte Rechtsratssuchende,
sehr geehrter Rechtsratssuchender,

gerne nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen Stellung und beantworte diese wie folgt:


1.Unter welchen Umständen können diese Flüge als Heimfahrten im Sinne der doppelten Haushaltsführung abgesetzt werden ?

Diesbzgl. möchte ich auf die Kommentierung in Schmidt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz (EStG), zu § 9 Rdnr. 152 hinweisen. Danach entfällt eine doppelte Haushaltsführung nicht dadurch, dass die gemeinsame, außerhalb des Beschäftigungsortes liegende Familienwohnung an einen anderen Ort verlegt wird und der Arbeitnehmer weiterhin am Beschäftigungsort (mit Nebenwohnung) wohnen bleibt. In diesem Fall ist die Beibehaltung der 2. Wohnung weiterhin beruflich veranlasst.

Folglich sind die Flugkosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abzugsfähig, allerdings nicht als Entfernungspauschale, da diese gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 Satz 5 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG für Flugstrecken nicht gilt, dafür aber mit den tatsächlich nachgewiesenen Flugkosten.


2.Hat meine Meldung im Ausland Nachteile/ Vorteile im Hinblick auf die Einkommensteuer ?

Da Sie in Deutschland zumindest den Nebenwohnsitz am Beschäftigungsort aufrecht erhalten würden, würden Sie gem. § 1 Abs. 1 EStG weiterhin unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein, auch wenn der Hauptwohnsitz von Ihnen und der alleinige Wohnsitz von Ihrer Frau in Spanien wäre.

Trotz der fortbestehenden unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland würden Sie aufgrund Wohnsitzbegründung in Spanien dort nach spanischem Steuerrecht grds. ebenfalls unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Um sodann eine Doppelbesteuerung in Deutschland und in Spanien zu vermeiden, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland – Spanien Näheres bzgl. der Besteuerung der einzelnen Einkunftsarten.

Selbstverständlich wäre ich gerne bereit, das DBA Deutschland - Spanien auf die konkret von Ihnen bezogenen Einkünfte zu prüfen.

Sofern Sie dies wünschen, bitte ich um kurze Mitteilung an ra-fey@web.de sowie um Mitteilung, welche Einkünfte Sie konkret erzielen.

Derzeit hoffe ich, Ihnen mit meinen Anmerkungen weitergeholfen zu haben, wünsche Ihnen viel Erfolg und stehe Ihnen für etwaige Rückfragen und weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

Für das mir entgegengebrachte Vertrauen darf ich mich bei Ihnen bedanken und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Steuerrecht

FRAGESTELLER 6. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER