WEG-Recht Sonderumlage

19. August 2015 10:47 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Die WEG, bestehend aus 4 Untergemeinschaften, hat über eine Sonderumlage für alle Untergemeinschaften, aufgeteilt nach 10.000stel, über 100.000 € beschlossen. Diesen habe ich angefochten, da laut Teilungserklärungen alle Kosten jeweils den einzelnen Untergemeinschaften zuzuordnen sind. Dies ist bei dieser Sonderumlage nicht der Fall, da sie nicht die Liquidität der einzelnen Untergemeinschaften berücksichtigt. In der ersten Verhandlung hat nun der Richter im Grundsatz diese Argumentation nicht abgelehnt und einen Verkündungstermin festgelegt. Anschließend hat er den Verkündungstermin aufgehoben und einen Termin für die Beweiserhebung über die Liquidität der einzelnen Untergemeinschaften festgelegt. Diesen Termin hat nun der gegnerische Anwalt wieder verlegen lassen.

Mittlerweile hat die WEG Klage auf Zahlung der Sonderumlage gegen mich erhoben. Ich suche nun Argumente mit denen ich die Klageerwiderung machen kann, um die Zahlung nicht leisten zu müssen, da mit Sicherheit diese Zahlung ich nicht wieder bekommen werde und hoffe, dass dann der Beschluss über die Sonderumlage für ungültig erklärt wird.

Bitte geben Sie mir Argument an die Hand, wenn möglich bis heute, 19.08.2015 16.00 Uhr.

19. August 2015 | 12:00

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:


Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes können Sie beim zuständigen Amtsgericht den Antrag auf Verbot der Ausführung des Eigentümerbeschlusses hinsichtlich der Sonderumlage bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Anfechtungsklage stellen.

Hier empfehle ich Ihnen dringen, einen Anwalt hinzuziehen.


Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.


Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -


Rechtsanwalt Karlheinz Roth

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