Wirksame Vertragsannahme?

| 17. August 2015 15:21 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

K hat im Juli 2015 Streublumen fuer eine Hochzeit bei einer Gaertnerei G angefragt. Dies ist der Schriftverkehr:


** Schriftverkehr
Hallo K, vielen Dank für Ihre Anfrage! Gerne bekommen Sie von mir Blumen für die Hochzeit. Möchten Sie die Blumen selbst ernten oder sollen wir das für Sie tun? Wieviel darf es denn kosten? (...) Gruss G

Sehr geehrte G, (...) Da alle Gäste für die Hochzeit anreisen wäre es super wenn die Blüten vorher von Ihnen geerntet werden können. Vielleicht können Sie besser einschätzen aufgrund von diversen vergangenen Hochzeiten wieviele Blüten man denn idealerweise benötigt und wieviel das dann kosten würde (inkl Pflücken)? Gruss K

Sehr geerte K, (...) Der Preis ist eine Frage an die Menge. Wenn im Mittel 30 Cent pro Blüte berechnet werden, sind das dann bei 100 Blüten 30 Euro und 100 Blüten ergibt schon ein schönes mittelgroßes Körbchen voll. Bis wieviel Uhr sollten die Blüten fertig sein? Melden Sie sich gerne. Gruss G

Hallo G, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich muss das mit den anderen Brautjungfern und der Brautmutter noch besprechen. Melde mich in dem nächsten Tagen wieder. Gruss K


**Weiterer Fallhergang
Gaertnerei G hat die Blueten vorbereitet, bei der Hochzeitslokation abgeliefert und besteht auf der Bezahlung des Rechnungsbetrages ueber EUR 75. Nach Meinung von G war der Schriftverkehr "schon sehr verbindlich" und es ging "zuletzt nur noch um die Rücksprache mit anderen Gästen und eine konkrete Verabredung".

Kundin K ist jedoch der Meinung das eine Annahme des Vertrags nicht zustande kam und verweigert die Bezahlung. Im Rechnungsbetrag waren auch EUR 45 an Arbeitskosten enthalten, deren Hoehe vorher in keinster Weise erwehnt wurden und auch auf der Webseite der Gaertnerei nicht aufgefuerht sind.

Wer ist im Recht?

17. August 2015 | 15:52

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ein Vertrag ist nicht zustande gekommen.

Es bestand lediglich Kontakt zwischen den Parteien um die allgemeinen Modalitäten abzuklären.

Es waren weder eine konkrete Menge an Blüten noch ein konkreter Preis vereinbart, sodass es an den wesentlichen Bestandteilen eines Vertrages mangelt.

Die Gärtnerei kann daher keine Kosten geltend machen.

Dies gilt aber nur, wenn die von der Gärtnerei zur Verfügung gestellten Blüten bei der Hochzeit nicht verbraucht worden sind. Diese sollten dann zurückgegeben werden.

Wurden die Blüten aber dennoch verbraucht, ist dadurch zumindest konkludent ein Vertrag zustande gekommen, sodass die Kosten dann doch zu bezahlen sind.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Bewertung des Fragestellers 19. August 2015 | 00:44

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