Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In Ihrem Fall könnte der Straftatbestand des Diebstahls oder der Unterschlagung erfüllt sein.
Der Strafrahmen beträgt bei Diebstahl von Geldstrafe bis Freiheitsstrafe von 5 Jahren.
Für Unterschlagung beträgt der Strafrahmen von Geldstrafe bis Freieheitsstrafe von 3 Jahren.
In Ihrem Fall wäre wohl mit einer Freiheitsstrafe von 3 - 6 Monaten zu rechnen. Darüberhinaus könnte die laufende Bewährung widerrufen werden, soweit die neue Tat während der laufenden Bewährung erfolgte.
Ein genaue Einschätzung kann jedoch von hier nicht erfolgen, da die genauen Umstände der Tat nicht bekannt sind.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
Trotz Bewährung wieder Straffällig
17. Februar 2005 14:46 |
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Strafrecht
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Rechtsanwalt Christian Kah
ICh bin trotz Bewährung wieder Straffällig geworden. Habe einer Freundin 1700Euro vom Konto abgehoben.
Habe die Tat aber gleich eingeräumt und die Schulden bezahlt. Jetzt wollte ich wissen welche Strafe mich erwartet.
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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