Anmeldung der beschäftigung ALG II Bezieher

27. Juli 2015 09:40 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Marion Deinzer

Zusammenfassung

Leistungsmissbrauch gegenüber JobCenter, Meldung der Arbeitsaufnahme

Das Jobcenter teilte mir mit dass nach einer Datenabgleich herauskam dass ich eine Beschäftigung hatte und ich diese nicht gemeldet habe. Ich soll mich dazu äussern.
Ich hatte eine 300 EUR Job für eine Dauer von 5 Monaten und habe dies das Jobcenter mitgeteilt und eine Lohnbescheinigung im Voraus für die Dauer der Beschäftigung eingereicht. Es wird so getan dass ich dieses dort nicht gemeldet hätte. Wie kann ich mich hier währen ? Ich weiss nicht was da intern passiert ist allerdings habe ich nichts verheimlicht. Ich möchte Kürzungen und Nachzahlung verhindern und bitte um ihren Rat.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich waren Sie verpflichtet, die Arbeitsaufnahme bereits am ersten Tag dem JobCenter zu melden. Sie teilen mit, dies getan zu haben. Deshalb scheint es vorliegend eher ein Beweisproblem zur rechtzeitigen Meldung zu geben. Sie sollten dem JobCenter mitteilen, dass Sie die entsprechenden Unterlagen am (Datum) eingereicht haben. Ggf. können Sie hierfür einen Zeugen benennen oder Sie haben sich sogar eine Kopie gemacht bzw. die Dokumente per Einschreiben geschickt. Sollte Ihnen der Nachweis nicht gelingen, kann es sein, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Leistungsmissbrauch eingeleitet werden wird. Spätestens dann sollten Sie einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Vertretung beauftragen, da dieser auch Akteneinsicht nehmen kann. Es lässt sich dann aus der Akte ersehen, ob die Unterlagen rechtzeitig vorgelegen haben.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Deinzer
Rechtsanwältin

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