Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Frage möchte ich gerne wie folgt beantworten:
Vertragsparteien eines Mietvertrages sind all diejenigen, die den Mietvertrag unterschrieben haben und in diesem als Mieter oder Vermieter aufgeführt sind. Soweit Ihr Ehemann alleiniger Unterzeichner der besagten Mietverträge ist, treffen ihn allein im Zweifel die entsprechenden schuldrechtlichen Pflichten aus diesen Verträgen.
Eine gesetzliche Haftung gemäß § 1357 BGB
kann in Frage kommen, soweit von Ihrem Ehemann Geschäfte getätigt wurden, bei welchen es sich um „Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie" handelt. Mietverträge gehören allgemein jedoch nicht dazu (vgl. LG Berlin, Urteil v. 15.6.2004, 63 S 237/03
).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Sollten weiterhin Unklarheiten bestehen, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Winter, Rechtsanwalt
Mein Mann ist Vermieter, hafte ich mit?
13. Juli 2015 18:18 |
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Rechtsanwalt Sebastian Winter
Hallo
Mein Ehemann ist Vermieter von 2 Mietwohnungen, welche ihm vor unserer Ehe schon gehörten. In allen Verträgen steht nur sein Name als Vermieter. Hafte ich als seine Ehefrau im Streitfall mit? Gibt es eine Möglichkeit wie ich mich aus diesen Mietverhältnissen zurückziehen kann (insbesondere wenn mein Mann und ich uns nicht einig sind) so dass ich quasi nichts damit zu tun habe?
FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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