Widerruf Hypothekendarlehen - Prozesskostenversicherung

27. Juni 2015 15:29 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Widerruf Darlehensvertrag

Ich habe mit anwaltlicher Hilfe bei meiner Bank einem Hypothekendarlehen widersprochen. Mein Anwalt schätzt die Erfolgschancen auf sehr hoch. Das für mich zuständige Landgericht hat bei einer anderen Klage gegen diese Bank (gleicher Vertrag, den ich auch habe), der Klage statt gegeben.

Ich möchte gegen die Bank klagen. Jedoch wegen der Risiken nur mit einer Prozesskostenversicherung.

Welche Versicherung bietet für den Widerrufsfall eine Prozesskostenversicherung an?

Bei dieser Frage gilt als Beratung nur der Hinweis auf eine konkrete Versicherungsgesellschaft, die für mindestens einen Ihrer Mandanten eine Prozesskostenversicherung im Widerrufsfall abgeschlossen hat.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Da wir unzählige Fälle bislang (erfolgreich) eingeklagt haben, kann ich Ihnen die ÖRAG, DEURAG, ARAG, Roland Rechtsschutz, R+V und DEVK als Beispiele für Versicherungen benennen. Wir mussten allerdings die Versicherungen nie in Anspruch nehmen, da wir stets gewonnen haben.

Allerdings dürfte es hier weniger das Problem der Gesellschaft sein, als die des Fallbeginns. Wenn Sie die Versicherung bislang noch nicht abgeschlossen haben, wird diese auch nicht mehr rückwirkend greifen, da der Fall bereits begonnen hat (Widerspruch ist erfolgt) und es sich somit um einen Altfall handelt.
Ggf. könnte die Versicherung auch auf den Abschluss des Darlehens zurückgreifen, sodass der Beginn des Falles noch weiter zurückliegt.

Es gibt auch durchaus Prozessfinanzierer, die dann im Falle einer Klageerhebung für Neufälle einsteigen. Hier müssen aber z.B. bei Foris und Roland die Streitwerte mindestens 100.000 EUR sein.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 28. Juni 2015 | 19:40

Sehr geehrte Frau Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter,

vielen Dank für die Antwort. Sie haben bei Ihrer Antwort jedoch meinen besonderen Hinweis ignoriert.
..."Bei dieser Frage gilt als Beratung nur der Hinweis auf eine konkrete Versicherungsgesellschaft, die für mindestens einen Ihrer Mandanten eine Prozesskostenversicherung im Widerrufsfall abgeschlossen hat."
Daher ist die Frage für mich nicht beantwortet. Ich möchte Sie bitten entweder die Frage so zu beantworten oder Ihre "Antwort" wieder zurückzuziehen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Juni 2015 | 21:11

Ich habe die Frage sehr wohl beantwortet. ÖRAG, DEURAG, ARAG, Roland Rechtsschutz, R+V und DEVK haben die Kostenzusagen gegeben. Hab ich doch oben bereits konkret geschrieben.

Wir haben so viele Fälle eingeklagt, dass dies nur eine Auswahl sein kann, wir haben über 300 Mandanten vertreten, sodass dort sicher auch noch mehr Gesellschaften bei sind.

Ergänzung vom Anwalt 28. Juni 2015 | 21:17

Sie haben sich aber nicht konkret ausgedrückt, da Sie nicht klar schreiben, welcher Streitwert und ob Sie die Prozesskostenfinanzierer meinen, das ist etwas anderes. Da gibt es erst ab 100.000 EUR Streitwert eine Versicherung. Das ist die Roland (auch das habe ich geschrieben). Da aber jeder Fall anders ist, können Sie mit dieser Information sich nicht darauf berufen, das wird immer im EINZELFALL geprüft.

FRAGESTELLER 29. Juni 2015 2,6/5,0
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