Sehr geehrter Fragesteller,
auf sämtlichen Rechnungen sollten sich stets die Firmenanschrift samt Adresse und auch die Steuernummer sich befinden, da es sonst zu Problemen führen könnte, wenn Sie die Leistungen steuerlich geltend machen wollen.
Die Rechnungen zwischen EU- und Nicht-EU Ländern unterschieden sich lediglich vom Steuersatz und sollten stets dieselben Daten enthalten.
Unterschiede gibt es lediglich darin, dass der Unternehmer an einen ausländischen Verbraucher die Mehrwertsteuer auf der Rechnung beizubehalten hat, nicht aber gegenüber ausländischen Unternehmern, da hier das sog. Reverse-Charge Prinzip zur Anwendung kommt, was den Vorteil als Unternehmer hat, dass man Leistungen eines Unternehmers im Ausland lediglich Netto begleichen kann.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
12. Juni 2015
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18:34
Antwort
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