Sehr geehrter Fragesteller,
die Forderung der Autowerkstatt aus dem Jahr 2009 ist nach Ihrer Schilderung zwischenzeitlich verjährt, kann also nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg gegen Sie gerichtlich durchgesetzt werden, wenn Sie sich auf die eingetretene Verjährung berufen.
Die Autowerkstatt hätte in Bezug auf die Beitreibung der Forderung eben früher tätig werden müssen.
Sie müssen den geforderten Betrag daher nicht (mehr) bezahlen.
Ich hoffe, Ihre Frage im Rahmen der von Ihnen gebuchten Erstberatung verständlich und abschließend beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten in der Beantwortung können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Dies gilt jedoch nicht für neue oder nun neu aufgetretene Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechnung Autowerkstatt/ Verjährung
30. Mai 2015 13:25 |
Preis:
50€
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Beantwortet von
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Frank Phileas Lemmer
Hallo
Am 10.02.2009 war mein PKW in der Werkstatt. Anscheinen habe ich damals eine Rechnung bekommen. Diese wurde aber nicht bezahlt. Habe es wahrscheinlich vergessen und nie eine Zahlungserinnerung oder der Gleichen bekommen.
Jetzt, am 28.05.2015, habe ich die erste Zahlungserrinnerung bekommen.
Ist diese Vorderung schon Verjährt oder muß ich diese Bezahlen?
Mit freundlichen Grüßen
FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
/5,0