Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Grundsätzlich ist es immer ratsam, einen Rechtsanwalt hinzuziehen, da die Sachlage erst nach Akteneinsicht abschließend beurteilt werden kann und zudem zu prüfen wäre, welche Karriere sie noch in welchem Amt vor sich haben möchten – an Lehrer und Justizvollzugsbeamte werden unterschiedliche Anforderungen gestellt, auch hat der Polizeidienst andere Einsichtsmöglichkeiten als die Gewässeraufsicht, was die Register betrifft.
Es ist davon auszugehen, dass die Sache bei einem Geständnis (ggf. gegen Auflage) eingestellt wird, §§ 153
, 153a StPO
. Dann wäre der Fall ausgestanden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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Sehr geehrter Herr Böhler,
danke für Ihre Antwort.
Leider sind Sie auf meine erste Frage nicht eingegangen: Muss ich den Bogen ausfüllen mit Angaben zur Person? Oder brauche ich gar nicht antworten?
Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie mir empfehlen, den Bogen auszufüllen und die Tat zuzugeben?
(Ich bin Lehrerin und strebe vorläufig keine Beförderung an.)
Was ist eine "Gewässeraufsicht"?
Mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:
Natürlich müssen Sie den Bogen nicht ausfüllen und sich auch nicht zur Sache äußern. Da Ihnen die Tat aber ohnehin (Zeugenaussage des Detektivs) nachgewiesen werden kann, erscheint es ratsam, zur Strafmilderung reumütig zu gestehen, um eine Einstellung zu erreichen.
Ich meinte die Gewerbeaufsicht, sehen Sie mir dieses Schreibvrrsehen bitte nach.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt