Studium nach 20 Jahren fortsetzen

23. Juni 2007 06:46 |
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Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Jana Laurentius

Zusammenfassung

Kann ich mein vor 20 Jahren abgebrochenes Diplom-Ingenieurstudium heute noch abschließen oder muss ich einen Bachelor-Studiengang beginnen?

Nein, die Fortsetzung des alten Studiengangs ist nicht möglich, da nach 20 Jahren ohne Zahlung von Semesterbeiträgen eine automatische Exmatrikulation erfolgt ist. Ein Neubeginn ist nur in Form eines Bachelor-Studiengangs nach aktuellen Hochschulvorgaben möglich. Ob und welche früher erbrachten Leistungen angerechnet werden können, muss individuell mit der jeweiligen Hochschule geklärt werden.

Hallo, ich habe in den 80´er Jahren ein Ingenieur Studium angefangen. Ich habe alle damals notwendigen Scheine und Leistungen erbracht und bin zur gesamt Abschlußprüfung zugelassen worden. Habe einen Teil der Prüfungen bestanden und danach mein Studium nicht mehr fortgesetzt. Damals hätte ich nach bestandener Abschlußprüfung den Titel des Dipl.Ing. bekommen.
Nun wollte ich nach über 20 Jahren wieder/weiter studieren. An der Fach Hochschule (FH) und auch an den meisten anderen FH´s werden jetzt Bachelor Studiengänge angeboten. Die Diplom Studiengänge laufen in 2-3 Jahren aus. Nach den derzeit gültigen Studien Ordnungen kann ich nur noch einen Bachelor Studiengang anfangen.
Meine Frage: Kann ich trotz der neuen Studienordnungen einen Diplom Studiengang anfangen oder mein Studium abschließen?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:

Für die Frage, ob Sie Ihr Studium fortsetzen können, wird es entscheidend darauf ankommen, ob Sie noch in Ihrem alten Studiengang eingeschrieben sind oder nicht. Eine Exmatrikulation von Amts wegen erfolgt in aller Regel dann, wenn der Studierende den Semesterbeitrag für das nächste Semester nicht entrichtet. Da ich nicht davon ausgehe, dass Sie zwanzig Jahre lang Semesterbeiträge gezahlt haben, dürften Sie höchstwahrscheinlich nicht mehr in Ihrem alten Studiengang eingeschrieben sein, so dass Sie diesen nicht fortsetzen könnten.

Ihnen wird also nur die Neuaufnahme des Studiums bleiben und zwar nach den aktuellen Vorgaben der jeweiligen Hochschule für den Studiengang (also insbesondere kein Diplomstudiengang, sondern ein Bachelor-Studiengang). Inwiefern Leistungen, die Sie in den achtziger Jahren erbracht haben, hierbei angerechnet werden können, müssten Sie mit den in Frage kommenden Hochschulen erörtern. Grundsätzlich werden Sie nicht davon ausgehen können, dass Fachwissen, welches Sie vor zwanzig Jahren erworben haben, Ihnen bei einer Neuaufnahme des Studiums nützlich sein wird. Dies ist jedoch mehr oder weniger Verhandlungssache.

Treten Sie also bitte mit den Hochschulen, die für ein Studium in Frage kämen, in Kontakt und legen Sie die Leistungen, die Sie in Ihrem früheren Studium erbracht haben, vor. Besprechen Sie mit den zuständigen Stellen, inwieweit Leistungen angerechnet werden können. Ich wünsche Ihnen hierbei viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)

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