ich bin Mitglied in einem Sportverein und habe mit dem Vorstand diverse Streitigkeiten, da man sich dort eher nach den Regeln einer Einzelfirma verhält, als nach den Vereinbarungen der Satzung.
Nachdem mich der Verein zunächst versuchte auszuschließen und ich erfolgreich dagegen geklagt habe, stand nun die Nichtigkeit der seit meinem unwirksamen Ausschluss erfolgten Mitgliederversammlungen im Raum, da ich dazu nicht eingeladen wurde.
Nun hat der Vorstand erneut geladen, dabei allerdings einen Termin so gewählt, dass mehrere Mitglieder aufgrund eines großén Wettkampfes an dem Tag nicht kommen können.
Habe ich als Mitglied ein Recht darauf, dass die Versammlung verschoben wird? Die Satzung regelt dazu nichts, sondern stellt bei Abwesenheit lediglich eine Vertreterbestellung in Aussicht.
Ich möchte allerdings selbst anwesend sein, insbesondere um auf die vergangenen Missstände die der Vorstand ausgelöst hat, hinzuweisen.
Einen Anspruch auf Verschiebung der Mitgliederversammlung haben Sie nicht, wenn zur Versammlung ordnungsgemäß geladen wurde.
Der Vorstand bestimmt Ort und Zeit nach pflichtgemäßem Ermessen.
Dass einige Mitglieder nicht zur Versammlung kommen können, weil Sie verhindert sind, führt nicht zu einem Anspruch auf Verlegung.
Dann könnten ja zum Verlegungstermin auch andere Mitglieder verhindert sein und ebenfalls verlegen wollen.
Eine Einschränkung bei der Festlegung gibt es jedoch. Ort und Zeit dürfen nicht unangemessen sein, z.B. nicht sonntags vor 11 Uhr oder in der Ferienzeit (BayObLG 16.07.2004 - 3 Z BR 100/04
).