Sehr geehrter Ratsuchernder,
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.
Da Ihr Sohn bereits über 16 Jahre alt ist, durfte eine Durchsuchung in Ihrer Abwesenheit stattfinden. Denn gegen Ihren Sohn kann ein Jugendstrafverfahren durchgeführt werden, weil er sich bereits im strafmündigen Alter befindet.
Nach dem mitgeteilten Sachverhalt muss davon ausgegangen werden, dass gegen Ihren Sohn Tatverdacht besteht, somit musste er die Durchsuchung und Beschlagnahme dulden. Über einen Widerspruch wird daher nicht entschieden, sollte sich also nach Auswertung der PCs der Verdacht bestätigen, muss der mit weiteren Konsequenzen rechnen.
Sollte sich bei Auswertung der Anlagen herausstellen, dass sich Ihr Sohn auch weitere Taten verdächtig macht, wird hiervon die Staatsanwaltschaft in Kenntnis gesetzt. Diese Zufallsfunde dürfen mitverwertet werden.
Allerdings ist das Speichern pornografischen Materials (Fotos vom Playboy u.ä.) grundsätzlich nicht strafbar, hier müssen Sie nichts befürchten.
Insgesamt rate ich Ihnen, unverzüglich Ihren Anwalt aufzusuchen, um die weiteren Schritte abzusprechen.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt
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