Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst kann ich keine Unterscheidung zwischen der Annonce und der behaupteten Änderung im Mietvertrag in Bezug auf die Warmwasseraufbereitung erkennen. In der Annonce ist nicht dargestellt, dass die Kosten der Warmwasseraufbereitung durch den Vermieter zu tragen sind bzw. diese bereits in den Nebenkosten enthalten sind. Lediglich eine Änderung ist dahingehend im MV erfolgt, dass die Warmwasseraufbereitung dezentral erfolgen soll, was allerdings auch bei der Aufbereitung mit einem Durchlauferhitzer ohne weiteres der Fall ist.
Insofern kann ich hier keinen rechtlich relevanten Unterschied feststellen, sofern sich die zu tragenden Energiekosten ausschließlich auf den Durchlauferhitzer beziehen.
Gegebenenfalls prüfen Sie bitte noch einmal die beiden Formulierungen im Inserat und im Mietvertrag.
Sollten Abweichungen tatsächlich bestehen, ist durchaus eine Schadenersatzmöglichkeit gegeben, wenn Sie im Hinblick auf die Darstellungen und Versicherungen im Inserat den Mietvertrag abgeschlossen haben und hier auch entsprechende Dispositionen vorgenommen haben, gerade auch dann, wenn der Vermieter Kenntnis über die sodann erfolgte Kündigung der bisherigen Mietwohnung hatte. Dies gilt insbesondere, wenn sie vorvertragliche Regelungen getroffen haben, die hier allerdings jedoch zunächst nicht ersichtlich sind und lediglich aus Darstellungen aus dem Inserat einhergehen.
Gerne können Sie im Rahmen der Nachfrage den oben benannten Unterschied noch einmal erläutern. Hinsichtlich der in den Nebenkosten enthaltenen Kosten waren im Inserat nur die oben genannten beiden ersten Positionen benannt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Joachim
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Rechtsanwalt Christian Joachim
Sehr geehrter Herr Ra.,
die Annonce oben suggerierte allerdings, dass in den Nebenkosten auch Warmwasser enthalten ist. Im Vertrag dagegen wird dieser Posten nicht aufgenommen sondern die Klausel auf den dezentralen Durchlauferhitzer eingebaut um eben nicht die obige suggerierte Information zum Gegenstand von Forderungen gegen den Vermieter zu machen. Dies ist dazu noch in einer "Nacht- und Nebelaktion" passiert, ohne dies im Vorabvertragsentwurf zu erwähnen und am Tag der Unterzeichnung (ohnehin ein emotionaler Moment, den kritischen Verstand benebelnd) vor vollendeten Tatsachen zu stehen! Wie gesagt, die bereits ausgesprochene und wirksame Kündigung der Altwohnung war dem Vermieter und Makler bestens bekannt!
Der Wortlaut ist wie oben genannt.
Vielen Dank vorab.
MfG
Vielen Dank für ihre weiteren Anmerkungen.
In der Annonce ist lediglich die Gastherme benannt, die hier aber nicht in Bezug mit dem Wasser genannt wird. Die Warmwassererwärmung wird in der Annonce tatsächlich nur auf den Durchlauferhitzer beschränkt und hier wird nicht dargestellt, dass die Kosten von den Nebenkosten umfasst sind, sondern nur die Gastherme und die Hausmeisterkosten benannt. Für den Durchlauferhitzer fehlt ein solcher Hinweis im Inserat.
Hier dürfte daher weiter Aufklärungsbedarf bestehen, ob sich tatsächlich ein entsprechender Unterschied ergibt. Gegebenenfalls müsste man auch den genauen Wortlaut aus dem Mietvertrag hinsichtlich der Betriebskosten einmal daneben legen und vergleichen.
Wenn sich ein solcher Unterschied ergibt, unabhängig davon, dass dieser hier für mich immer noch nicht ersichtlich ist, haben Sie einen Anspruch auf Schadenersatz oder Abänderung des Mietvertrages in Bezug auf die vorvertraglichen Vereinbarung bzw. den Inhalt des Inserates, wenn Sie beim Vertragsschluss davon ausgegangen sind, dass dieser hier auch so in dem Mietvertrag einbezogen wird und auch aufgrund dessen hier ihren Mietvertrag gekündigt haben und somit entsprechend gezwungen waren, mögliche Änderungen durch den Vermieter zu akzeptieren.
Sie sollten daher mit dem Vermieter nochmals hinsichtlich einer Vertragsanpassung verhandeln bzw. die entsprechenden Mehrbelastungen von den Nebenkosten abziehen, wenn ein Unterschied besteht.
Gerne stehe ich bei weiterem Nachfragebedarf weiter zur Verfügung.
Viele Grüße