Sehr geehrter Ratsuchender,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, einen ersten Eindruck von der Rechtslage zu vermitteln. Hier können nicht die Leistungen einer anwaltlichen Beratung/Vertretung erbracht werden.
Durch Weglassen oder Hinzufügen von Angaben kann die Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Aufgrund der gemachten Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
In Ihrem Fall wäre es wichtig, Einsicht in die AGB des Studiovertrages zu nehmen. Es sollte geklärt werden, ob hier Inhaltsangaben des Attest vereinbart sind.
Grundsätzlich gilt:
Wenn Sie krankheitsbedingt kündigen, stellt dies eine Kündigung aus wichtigem Grund dar, die nicht ausschließbar ist. Hierfür brauchen Sie ein Attest. Das Attest in der beschriebenen Form sollte ausreichend sein. Das ein Attest bestimmte inhaltliche Voraussetzungen erfüllen muss um von dem Studio anerkannt zu werden ist mit nicht bekannt.
Das Attest ist eine ärztliche Bescheinigung über medizinisch relevante Sachverhalte. Wegen seiner Aussagekraft hat das Attest eine besondere Bedeutung und darf nur aufgrund einer ärztlichen Untersuchung ausgestellt werden. Die Diagnose muss nicht zwingend aufgeführt sein.
Sie sollten dem Arzt den Sachverhalt mitteilen, da das Studio hier berufsschädigende Aussagen trifft („Gefälligkeitsattest“).
Fazit:
Sie sollten die Zahlungen einstellen. Vorsichtshalber sollten Sie aber auch ordentlich kündigen. Wenn das Studio dann tatsächlich einen Kollegen beauftragt, sollten Sie Ihrerseits anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Hier stehe ich Ihnen gern weiter zur Verfügung. Sollten Sie einen Anwalt in Ihrer Nähe suchen, kann ich den die Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltverein unter www.anwaltauskunft.de empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerres
Rechtsanwalt
fristlose Kündigung im Fitnessstudio - Studio akzeptiert Attest vom Arzt nicht!
Hier finden Sie einen
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Vertragsrecht
Guten Tag,
Ich habe meinen 2 jährigen Nutzungsvertrag im Fitnessstudio fristlos gekündigt (schriftlich per Einschreiben mit Rückschein) weil mein Hausarzt (praktischer Arzt) ein Attest mit folgendem Wortlaut ausstellte:
"Aufgrund einer schweren Erkrankung ist es Herrn X auf Dauer nicht möglich ein Sportstudio zu besuchen"
Das Studio gibt sich mit diesem Attest nicht zufrieden und rief mich zu Hause an, und spricht offen von eimem "Gefälligkeitsattest" und weigert sich den Vertrag aufzulösen ohne ein weiteres Attest und offener Darlegung der Krankheit eines Facharztes.
Ich habe bereits bereits für das einfache Attest 15EUR bezahlt und sehe nicht ein ein weiteres zu besorgen, zudem bin ich nicht daran Interessiert einem Fitnessstudio meine Krankengeschichte darzulegen. Außerdem bin ich bei keinem Facharzt in Behandlung der mir diese Krankheit attestieren würde.
Wie wäre hier die Rechtslage?
Das Studio droht mit Anwalt und ich habe meine Einzugsermächtigung vorsorglich zurückgezogen.
Vielen Dank für Ihre Antwort!