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Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich müssen auch Terrassendächer einen Mindestabstand vom benachbarten Grundstück haben, wobei hier die Grundstücksgrenze maßgeblich ist.
Wenn es eine Mauer gibt, dann kann auch direkt an die Mauer gebaut werden, allerdings auch nicht höher, da sonst eine Beeinträchtigung anzunehmen wäre.
Wenn Sie mir noch verraten, in welchem Bundesland Sie sich befinden, kann ich Ihnen weitere Auskunft geben, da dies das Landesrecht betrifft.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt