Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach § 46
I Nr. 1a Bundeszentralregistergesetz wird eine Strafe bis zu 90 Tgessätzen nach 5 Jahren gelöscht. Es dürfte sich daher keine Eintragung finden und im Führungszeugnis nichts drinstehen.
Sie dürfen sich auch als nicht vorbestraft bezeichnen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Ariane Hansen
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Rechtsanwältin Ariane Hansen
Fachanwältin für Strafrecht
Hallo nochmal,
eine Mini-Nachfrage:
Kann man davon ausgehen, dass wenn das Private Führungszeugnis ohne Eintragung ist (das ist meins) - das auch das Führungszeunis O ohne ist.
Ja/Nein reicht mir. Danke!!!
Ja. Falls eine Eintragung vorhanden gewesen sein sollte, müsste diese aber gelöscht sein.