Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld I, direkt ab April 2015 oder muss ich mit einer Sperrfrist rechnen?"
Wenn Sie nachweisen können, dass der Vertragsänderung ein wichtiger Grund i.S.von § 159 SGB III
zugrunde lag, dann werden Sie Alg I bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen direkt ab April 2015 bekommen.
Nach Ihrer Schilderung dürfte diese Begründung aber schwer fallen, wenn sie nicht gerade unbefristet in einem Leiharbeitsverhältnis gestanden haben, sodass Sie grundsätzlich mit der Verhängung einer Sperrzeit zu rechnen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
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Rechtsanwalt Raphael Fork
Sehr geehrter Herr Fork,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich habe dazu noch eine Nachfrage: Mir ist nicht ganz klar, weswegen die Sperrzeit verhängt werden soll. Inwiefern habe ich mich versicherungswidrig verhalten?
Aktuell habe ich ja einen befristeten Vertrag, der zum 31. März endet. Ich habe mein Arbeitsverhältnis nicht gekündigt, der Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, dass mein Vertrag nicht verlängert wird.
Was z.B. sind wichtige Gründe i.S.von § 159 SGB III
die dazu führen, dass keine Sperrzeit verhängt wird?
Viele Grüße
Mathias Rhode
Nachfrage 1:
"Inwiefern habe ich mich versicherungswidrig verhalten?"
Sie haben sich durch die freiwillige Herunterstufung Ihres Arbeitsverhältnisses von "unbefristet" zu "befristet" versicherungswidrig verhalten.
Dieses führt nur dann zu keiner Sperrzeit, wenn speziell dafür ein wichtiger Grund vorliegt.
Nachfrage 2:
"Was z.B. sind wichtige Gründe i.S.von § 159 SGB III
die dazu führen, dass keine Sperrzeit verhängt wird?"
Vereinfacht geagt müssten Sie nachweisen, dass ansonsten Ihr unbefristes Arbeitsververhältnis durch arbeitgeberseitige kündigung noch vor dem 31.03.2015 geendet hätte.
Daneben gibt es Fallgruppen an denen sich die Arbeitsagentur orientiert. Diese finden Sie in den fachlichen Weisungen zu § 159 SGB III
( unter:
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc?IdcService=GET_FILE&dDocName=L6019022DSTBAI407897&RevisionSelectionMethod=Latest
) und dort auf Seite 28 Punkt (159.100).