In der Schweiz wohnen und arbeiten, aber eine Wohnung in Deutschland untervermieten?

27. Januar 2015 12:12 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Tamas Asthoff

Guten Tag,
ich bin Schweizerin und seit dem 01.01.2015 wieder in der Schweiz. Hier auch bereits gemeldet und eine neue Wohnung bezogen.

Nun ist es aber so, dass ich meine Wohnung in Hamburg (noch) nicht aufgeben möchte, bzw. bereits untervermietet habe, selbstverständlich mit dem Einverständnis meines Vermieters. Falls das Leben und das Projekt in der Schweiz doch nicht so ist wie ich mir es vorgestellt habe (Kann durchaus sein, wer weiss).

Wenn ich mich jetzt aber in Hamburg abmelde, darf ich die Wohnung dann weiterhin untervermieten? Bzw. ist die Untermiete lediglich an meinen Mietvertrag gekoppelt, daher vertraglich gesehen lediglich ein Thema für mich und meinen Vermieter?
Oder gibt es da wieder Komplikationen? (Ich höre schon Steuerrechtliches, 1. 2. Wohnsitz, DBA; usw?)
Würde mich sehr freuen wenn mir dazu jemand Rat geben könnte. Vielen Dank schonmal im Voraus!

Viele Grüße

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie dürfen vertraglich, wenn dies mit dem Eigentümer geklärt ist, Ihre Wohnung in Hamburg ohne weiteres untervermieten.

Sollten Sie mit der Untervermietung nennenswerten Gewinn erzielen, so wäre dies in ihrer Schweizer Steuererklärung anzugeben. Andere Probleme sehe ich nicht. Sie können sich in Hamburg abmelden, so dass der Mietvertrag bestehen bleibt. Sie können frei untervermieten!

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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