Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Frage, unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes, wie folgt.
Gerne teile ich Ihnen mit, dass in der Tat inzwischen keinerlei Vorhaltungen aus der damaligen Zeit zur Forderung einer MPU von Seiten der Führerscheinstelle gefordert werden dürften.
Selbst wenn Ihr Neuerteilungsantrag aus dem Jahre 1999 aufgrund der nicht beigebrachten MPU versagt worden wäre, wäre diese Versagung inzwischen tilgungsreif und könnte Ihnen nicht mehr nachteilig vorgehalten werden. Sollten Sie in 1999 den Neuerteilungsantrag sogar zurückgenommen haben, mithin also die Entziehung der Fahrerlaubnis aus 1998 das letzte belastende Ereignis gewesen sein, wäre ebenfalls inzwischen Tilgungsreife eingetreten. Im Ergebnis könnte Ihnen also ebenfalls keine MPU zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis abverlangt werden. Die Tilgungsfrist betrug 10 Jahre, wobei diese Frist aufgrund keiner zwischenzeitlichen Neuerteilung erst mit 5-jähriger Anlaufhemmung zu laufen begann. Diese 15 Jahre sind in Ihrem Fall jedoch inzwischen abgelaufen, was die fortgesetzte Forderung nach einer MPU verhindert.
Einzige Ausnahme könnte lediglich ein Umstand sein, welcher zu einer fahrerlaubnisrechtliche Maßnahme (Versagung/isolierte Sperrfrist) nach 1999 geführt hat. Da Sie hiervon im Sachverhalt jedoch nichts mitteilen gehe ich davon aus, dass es nach 1999 zu keinerlei Auffälligkeiten mehr gekommen ist.
Insoweit müsste Ihnen also eine neue Fahrerlaubnis ohne eine MPU-Auflage erteilt werden. Gleichwohl kann es jedoch sein, dass man von Ihnen aufgrund der langen Zeitspanne ohne Führerschein neuerliche Prüfungsleistungen verlangt. Dies wäre insgesamt auch nicht zu beanstanden und nach einer neueren Entscheidung des BVerwG auch zulässig.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe für Ergänzungen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Führerschein Neuerteilung nochmal ;-)
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Beantwortet von
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Folgende Geschichte:
1994 Verstoss gegen 0,8 Promille mit 0,81
1996 Verstoss gegen 0,8 Promille mit 0,85
1998 März, Verstoss gegen 0,8 Promille mit 0,92
daraufhin Entzug der Fahrerlaubnis mit Anordnung MPU
MPU, nicht bestanden, Ergebniss an die Führerscheinstelle übermittelt
1998 ohne Führerschein mit 1,2 Promille ein Fahrzeug geführt (Straftat)
1998 Oktober Gerichtsverfahren, 1600 mark Strafe bezahlt
1999 Oktober MPU nicht bestanden, kein Übermittlung an die Führerscheinstelle.
Seit dem keinerlei Auffälligkeiten.
Kann ich nun ohne MPU den Führerschein neu beantragen? Sind alle Fristen abgelaufen?
Grüße sendet
Einsatz editiert am 05.01.2015 22:54:29
Einsatz editiert am 05.01.2015 22:57:56
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8. Januar 2015 | 00:16
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