Sehr geehrte Rechtssuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich gehe davon aus, daß Ihre Schwester nicht mit dem Mann verheiratet ist.
1. Zunächst können wir nicht vollständig auf alle Fragen eingehen, weil wir u.a. dazu den Gesellschaftsvertrag benötigen. Ihre Rechte hängen u.a. davon ab, was in dem Gesellschaftsvertrag geregelt ist.
In dem Vertrag steht auch, welchen Anteil Ihre Schwester an der Gesellschaft hat.
Die Frage ist auch, was für eine Gesellschaft vorliegt (GmbH, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, etc).
Als Gesellschafterin kann sie nicht ganz so einfach aus dem Vertrag herausgejagt werden. Entweder gibt es in dem Gesellschaftsvertrag eine "Abfindungsregelung" oder ggf. fehlt diese und dann muß die Gesellschaft auseinandergesetzt werden.
Dies muß Sie überprüfen lassen.
Als Gesellschafterin hat Sie noch verschiedene andere Rechte, z.B. Auskunftsrechte.
Hier kann ich Ihrer Schwester nur dringend (!) raten, sich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages zu machen und zum Anwalt zu gehen. Auch ohne Kopie macht ein Beratungsgespräch Sinn! Nur: Sie muß sich unbedingt mit einem Anwalt in Verbindung setzen.
Sie sollte parallel Informationen über die Vermögenswerte der Firma sammeln (Kontoauszüge, Bilanzen, Rechnungen, Buchhaltungsunterlagen).
2. Ob Ihre Schwester aus der Wohnung muß, hängt primär davon ab, ob Sie im Mietvertrag steht. Steht Sie im Vertrag, ist dies kein Problem.
Hat Sie keinen Mietvertrag so stellen sich mehrere Fragen.
Die Frage ist u.a., wie lange Sie schon in der Wohnung lebt und ob man davon ausgehen kann, daß Sie im Verhältnis zu Ihrem Freund einen (mündlichen) Untermietvertrag hat. Zahlt Sie z.B. Miete, so ist dies ein Indiz dafür.
3. Ob die Lebensversicherung zurückübertragen werden kann, hängt u.a. davon ab, wer Versicherungsnehmer/in ist. Dazu brauchen wir den aktuellen Versicherungsschein.
Ich kann Ihnen nur dringend raten einen Anwalt aufzusuchen. Wenn der Freund Ihre Schwester loswerden will, dann wird er vielleicht schon an dem "Rausschmiss" Ihrer Schwester arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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