Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage(n) die ich wie folgt beantworte:
( 1 ) Einzug 16.04.2006
Findet während der Abrechnungsperiode ein Mieterwechsel statt, sind die Betriebskosten anteilsmäßig auf den ausziehenden und einziehenden Mieter zu verteilen.
Nach der in der Literatur weit vertretenen Rechtsauffassung kann bei verbrauchsabhängigen Betriebskosten eine Aufteilung nach Zeitanteilen vorgenommen werden.
Soweit eine Ablesung von Messgeräten erfolgt - etwa bei Strom oder Wasserverbrauch, hat der Mieter einen Anspruch auf Zwischenablesung.
Den Mietern ist zu empfehlen, an solchen Ablesungen teilzunehmen.
( 2 ) Auszug 31.12.06
Gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB
ist eine Abrechnung gegenüber dem Mieter spätestens bis zum
Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums
mitzuteilen.
Angenommen die Abrechnungszeiträume in der von Ihnen ehemals angemieteten Wohnung verliefen jeweils von Anfang bis Ende des Jahres, so haben Sie folglich bis zum Ende des Jahres 2007 damit kaum keine rechtliche Handhabe gegen die Verwaltungsgesellschaft.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Abrechnungsreife
( also Ende 2007 ) soll nach verbreiteter Rechtsauffassung ein Rückzahlungsanspruch in Höhe eines geschätzten Überschusses zu Gunsten des ehemaligen Mieters greifen ( NJW - RR 2000, 85 ).
Das heißt, dass Sie sich noch bis zum Jahreswechsel gedulden müssten.
Sollte bis dahin keine ordnungsgemäße Abrechnung erfolgen, so ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen dringend anzuraten. Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Bedarf können Sie gerene die kostenfreie Nachfragefunktion nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Jur.M. Kohberger
Rechtsanwalt
Rückerstattung Heizkosten
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Kohberger
Sehr geehrter Anwalt, sehr geehrte Anwältin,
am 16.04.06 zog ich in eine Wohnung in Hamburg.
Ich hatte laut Mietvertrag eine
Kaltmiete von 800 Euro,
Betriebskostenvorrauszahlung von 200 Euro und
Heizkosten (i.S.v. § 2 BetrKV
) von 95 Euro
monatlich zu bezahlen. Diese Beträge wurden monatlich von der HBV Verwaltungsgesellschaft von meinem Konto eingezogen.
Mein Mietverhältnis endete nach fristgerechter Kündigung am 31.12.06
Ich zog in eine Wohnung in der selben Straße.
Am 04.01.07 kam die Firma Kalorimeta um die Zählerstände abzulesen.
Einen Beleg meiner alten Wohnung habe ich vorliegen. Da die Firma Kalorimeta nur einmal im Jahr kommt und das immer Anfang Januar, konnte ich den genauen Zählerstand vom Einzug dem 16.04.06 nicht ermitteln.
Da die Wohnungen sehr gut isoliert sind habe ich aber kaum geheitzt und zudem bin ich schon Anfang November in meine neue Wohnung gezogen.
Laut Ableseprotokoll wurden folgende Zählerstände abgelesen:
Anfang Januar 2006: 32.266
Anfang Januar 2007: 35.060
Das macht einen Verbrauch von 2,804 MWh
Ich weiß nicht was 2,804 MWh kosten, aber ich weiß, dass ich monatlich 95 Euro für Heizkosten bezahlt habe.
Ich bin mir sicher, dass ich da noch einen Batzen Geld wiederbekommen müsste.
Mehrmals habe ich schon bei der HBV angerufen und mir wurde immer gesagt, dass die Abrechnung erst gemacht werden kann, wenn eine Eigentümerversammlung gewesen sei. Diese habe ich nun von einer Eigentümerin gehört, hat inzwischen stattgefunden. Die HBV hatte mir vor einiger Zeit gesagt, dass nur nach der gesamten Kostenaufrechnung der gesamten Anlage meine Heizkosten berechnet werden könnten.
Verstanden habe ich das nicht.
Ich habe nun von einer anderen Mieterin gehört, dass diese Firma HBV aufhören wird zu existieren und das ganze an eine übergeordnete Hausverwaltung gehen soll.
Ich habe Angst, dass die mit meinem Geld durchbrennen.
Frech ist das ohnehin. Schließlich haben wir jetzt Juni 2007 und Ende Dezember 2006 bin ich schon ausgezogen.
Was kann ich tun um diese Leute unter Druck zu setzen?
Wie komme ich schnellstmöglich an meine Rückerstattung Heizkosten.
Eine Ratsuchende
Wohnung Wohnung Heizkosten Euro