Meine App wurde kopiert / Copyright-Verletzung - Was kann ich tun ?

| 7. November 2014 14:38 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jan Gerth

Hallo,
ich habe vor kurzem eine App auf dem Google Play Store veröffentlicht.

Kurz zur Erklärung "App"
Eine App besteht immer aus dem sog. "Source Code", also die "Programmierung" und den Grafiken.

Bei dieser App war es so, dass ich für den Source Code eine gültige Lizenz auf dem Portal codecanyon erworben habe.
Jeder kann sich also auf diesem Portal eine gültige Lizenz für den Source Code kaufen.

Anders sieht es mit den Grafiken aus.
Ich habe mir für die App extra Grafiken von einem Designer anfertigen lassen.
Darunter fallen alle Game - Grafiken (ca. 100 !), Screenshots, App-Icon.
Nur ich habe dafür die Nutzungsrechte - niemand anders!
Ich habe diese Grafiken auch nirgends verkauft.


Jetzt habe ich im Google Play Store gesehen, dass jemand meine App mit ALLEN von meinem Designer erstellten Grafiken, außerdem Screenshots, App-Icon und sogar meine komplette App-Beschreibung kopiert hat und unter anderem App-Namen (einfach eine "2" angehängt) veröffentlicht hat.


Ich habe diesen Herren nun bereits per Email kontaktiert - er sagt, dass er den Source Code (so wie ich) auf Codecanyon erworben hat (darf er ja) aber eben angeblich auch die Grafiken (also meine exclusiven Grafiken) gekauft hätte.
Dies kann aber unmöglich sein !

Nun mein Designer und auch ich haben die Grafiken an niemanden anders verkauft.
Ich kann beweisen, dass ich die Nutzungsrechte an den Grafiken habe.
1.) Ich habe alle Skype-Protokolle noch in Skype wo ich alle Konversationen zwischen mir und meinem Designer bezüglich der Entstehung der Grafiken beweisen kann.
2.) Außerdem kann ich diverse Roh-Fassungen (sog. Layer psd) vorweisen, die nur der Designer der Grafiken haben kann.
3.) ich habe außerdem meine App schon Anfang Oktober veröffentlicht - er seine gefälschte Version erst am 06.11.
4.) weitere Beweise vorhanden...

Abschließend zur Info:
Ich weiß leider nicht woher der "Täter" kommt - also aus welchem Land.
Ich habe mit ihm via Email in Englisch kommuniziert - es ist also anzunehmen dass er irgendwo im Ausland wohnt.


Meine Fragen nun:
1.) Was raten Sie mir ? Was soll ich tun? Einen Anwalt einschalten?
2.) Wo finde ich einen Anwalt der sich mit Copyrights bzgl. Apps auskennt?
3.) Welche Erfolgsaussichten habe ich wenn der Kerl im Ausland wohnt überhaupt ?
4.) Kann ich den Herren nur abmahnen die App zu entfernen oder kann/soll ich Ihn auch auf Schadensersatz verklagen ?
5.) Welche Kosten kommen auf mich zu - ich habe leider keinen Rechsschutz!


Einsatz editiert am 07.11.2014 14:48:56

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage, die ich auf der Basis Ihre Angaben beantworten werde.

1.) Was raten Sie mir ? Was soll ich tun? Einen Anwalt einschalten?
Sie können mit einem Anwalt oder auch selbst den Urheberrechtsverletzer abmahnen, oder auch Google über die Verletzung von Urheberrechten informieren und auffordern die App aus Google Play zu entfernen. Ich würde beides parallel machen.

2.) Wo finde ich einen Anwalt der sich mit Copyrights bzgl. Apps auskennt?
Sie sollten sich einen Rechtsanwalt besser einen Fachanwalt suchen, der sich sowohl mit Urheber- und Medienrecht aber auch dem IT-Recht auskennt. Gerne können Sie auch mich kontaktieren.

3.) Welche Erfolgsaussichten habe ich wenn der Kerl im Ausland wohnt überhaupt ?
Sie können gegen den „Kerl" nach einer erfolglosen Abmahnung vor einem deutschen Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirken, da die App auch in Deutschland geladen werden kann. Mit dieser in der Hand wird es Google unmöglich gemacht die App weiter über den Store zu vertreiben. Google achtet eigentlich sehr genau auf die Rechte Dritter und möchte sich in keinem Fall schadensersatzpflichtig machen, so dass die die App rausnehmen werden. Und die Google Play Nutzungsbedingungen geben Ihnen auch das Recht Google zur Löschung aufzufordern.

4.) Kann ich den Herren nur abmahnen die App zu entfernen oder kann/soll ich Ihn auch auf Schadensersatz verklagen ?
Siehe oben, Sie können sowohl die Unterlassung verlangen, als auch Schadensersatz geltend machen.

5.) Welche Kosten kommen auf mich zu - ich habe leider keinen Rechtsschutz!
Wenn der Urheberrechtsverletzer zu greifen ist, dann hat er sämtliche Kosten als Schadensersatz zu tragen. Ansonsten liegen die Kosten außergerichtlich nach RVG bei 492,54 €, es sei denn Sie treffen mit dem Rechtsanwalt eine Vergütungsvereinbarung und für das gerichtliche Verfahren würden noch 438,00 e anfallen, wenn der Gegner nicht zu ermitteln sein kann. Hierbei wird Google aber wohl behilflich sein.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, gerne auch die Erstellung des Vertrages, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Rückfrage vom Fragesteller 7. November 2014 | 17:34

Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich würde gerne erst einmal nur den "Täter" abmahnen lassen.
Könnten Sie das für mich übernehmen ?
Wenn ja - wie hoch wären die Kosten nur für die Abmahnung ?
Müsste ich die Kosten der Abmahnung SOFORT zahlen oder erst nachdem der Fall abgeschlossen ist?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. November 2014 | 17:43

Sehr geehrter Ratsuchender,

das kann ich gerne für Sie machen. Die Details klären wir "nicht öffentlich".

Bitte kontaktieren Sie mich.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Gerth
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 14. November 2014 | 14:44

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