Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage:
Zuerst ist die Ihnen von der
Rechtschutzversicherung gegebene Information, dass die bisher angefallenen Kosten nicht doppelt übernommen werden richtig.
Allerdings ist die Lösung Ihres Problemes relativ einfach. Sie beauftragen schnellstmöglich einen neuen Rechtsanwalt mit der weiteren Fortführung des Mandates. Dieser kündigt in ihrem Namen das Mandat bei ihrem bisherigen Anwalt und reicht dann in ihrem Auftrag die Klage bei Gericht ein.
Für die Einreichung der Klage und die Vertretung vor dem Gericht fallen gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgestetz (RVG) andere Gebührentatbestände an, als für die bisherige außergerichtliche Tätigkeit gegenüber der gegnerischen Versicherung. Diese neuen Gebühren müssten in der Regel völlig unproblematisch von ihrer Rechtschutzversicherung übernommen werden.
Für Sie dürfte dann auch wichtig seind, dass ihr jetziger Anwalt auf diese neu entstandenen Gebühren keinen Anspruch besitzt.
Zur optimalen Wahrnehmung Ihrer Rechte sollten Sie also schnellstmöglich einen neuen Rechtsanwalt beauftragen. Gerne können Sie mich hierfür kontaktieren.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Kienhöfer
Antwort
vonRechtsanwalt Sven Kienhöfer
Parlerstr. 30
73525 Schwäbisch Gmünd
Tel: 07171/8709925
Tel: 0178/5579635
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Sven-Kienhoefer-__l103293.html
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Vielen Dank !!!
Muss ich hierzu vorher die Erlaubnis bei meiner RSV einholen?
Würden Sie die Sache generell übernehmen, obwohl Sie nicht am Wohnort tätig sind?
Vielen Dank
Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich stellt man für die Erhebung einer Klage eine erneute Anfrage auf Kostenübernahme bei der Rechtschutzversicherung. Dies ist aber wie oben bereits gesagt normalerweise nur eine reine Formalität. Im Zuge dieser Anfrage informiert man dann die RSV auche über den Anwaltswechsel (verweigern kann die RSV den Wechsel nicht).
Gerne übernehme ich Ihren Fall, am Besten Sie rufen mich morgen kurz an.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Kienhöfer