Ich wurde heute von Zivilpolizisten angehalten,die Beobachtet hatten das ich heimlich mit meinem Handy fremde Frauen unter dem Rock gefilmt habe.Sie haben meine Handys beschlagnahmt,wo die Kurzfilme drauf sind,und nun ist meine Frage was kann mir jetzt passieren,da ich 108 Eintragungen im Bundeszentralregiester habe,und jetzt nach einer Haftstrafe wegen Raub (bewaffnet) nach 4 1/2 auf Bewährung drausen bin,seit 1 1/2 Jahren.Und da sie keine der gefilmten Frauen haben,also keine es bemerkte und daher haben sie offiziell ja keine Geschädigten ,ist meine Frage wie ist die Chance das das verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird und ich meine Handys wieder bekomme
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BewährungHandy
Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Die hier in Frage kommende Beleidigung bedarf zur Verfolgung eines Strafantrages.
Würde ein solcher gestellt, so hätten Sie zumindest aufgrund der Bewährung ein Problem.
Wenn nicht, kann Ihnen hier nicht viel passieren.
Ordnungshalber und da Ihre Anschrift nicht verifiziert werden konnte weise ich darauf hin, dass die IP Adresse gespeichert wurde und somit die Identitätsfeststellung möglich ist. Bitte sorgen Sie dafür, dass das ausgelobte Honorar ordnungsgemäß eingezogen werden kann. Nötigenfalls nehmen Sie Korrekturen an den hinterlegten Daten bei Frag einen Anwalt vor. Ansonsten stünde der Tatbestand eines Eingehungsbetruges im Raum. Dieser wäre bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzuzeigen.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -
Ergänzung vom Anwalt10. Juni 2007 | 11:57
Sofern kein Strafantrag eingeht, wäre das Verfahren einzustellen. Ihr Handy können Sie dann heraus verlangen. Wichtig ist jedoch, dass Sie nicht die Tat einräumen.