Stranzeige gegen Unbekannt
| 3. Juni 2014 08:05
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Preis:
30€
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Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgenden Sachverhalt würde ich Sie gerne bitten einzuschätzen. Ich habe gestern meinen Geldbeutel vermisst, habe stundenlang alles durchgesucht, bin abends nochmals zu meienr Arbeitsstelle gefahren, leider ohne Ergebnis. Da ich mir nicht anders zu helfen wusste, bin ich zur Polizei gefahren und fragte was zu tun sei. Sodann wurde eine Strafanzeige gegen Unbekannt gefertigt, da ich mir keinen anderen Reim machen konnte, als das mir die Geldbörse auf meinem Weg nach hause mit der Straßenbahn abhanden gekommen ist.
Jetzt finde ich in einem Abfalleimer (Gott sei dank noch nicht geleert) heute früh auf meiner Arbeitsstelle, mit der gestrigen Tageszeitung erfreulichewr Weise meinen Geldbeutel wieder. Habe dem bearbeitenden Polizeibeamten 2 Minuten später eine Email mit den neuen Entwicklungen geschickt, mich für die zeitl. Inanspruchnahme entschuldigt und gebeten die Strafanzeige zu vernichten.
Muss ich jetzt (selbst Beamter) hier irgendwelche Konsequenzen seitens der Polizei fürchten?
Trifft nicht Ihr Problem?
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Polizei
Bewertung des Fragestellers
3. Juni 2014 | 16:32
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