Schadensersatz bei Sachbeschädigung an der Mietwohnung

24. Mai 2014 20:14 |
Preis: 52€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Nino Jakovac

Zusammenfassung

Beschädigungen durch Kot und Erbrechen können Anspruch auf Schadensersatz begrunden!

eine bekannte wohnte eine zeitlang bei mir ,auf Grund überhöhten Alkoholkonsums kam es dazu, dass es zu kot ausscheidungen in der wohnung kam und zu brechausfällen,dadurch wurde ein Sofa und die Wohnung stark verschmutzt.Kann man dafür Schadens ersatz verlangen und wann verjährt der Anspruch.

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung wie folgt :

Sie haben selbstverständlich Anspruch auf Schadensersatz. Der diesbezügliche Anspruch beruht auf Paragraph 823 Abs. 1 BGB.

Der Schadensersatzanspruch verjährt mit Schluss des 3. Jahres nachdem der Schaden eingetreten ist, Paragraphen 195, 199 BGB.

Wenn Sie bri der Geltendmachung des Schadensersatzes Hilfe benötigen, steht Ihnen meine Kanzlei gerne zur Verfügung.

Ich hoffe, dass ich Ihnen für das Erste weiterhelfen konnte!

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Mainz,

Nino Jakovac
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 6. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...
FRAGESTELLER