UNSERE STADT BZW GEMEINDE HAT AUF DER STRASSE VOR MEINEM HAUS KANALLEITUNGEN ERNEUERT
MEIN GRUNDSTÜCK IST ANGEBLICH AN 2 STELLEN AN DEN KANAL ANGESCHLOSSEN BZW ES WAREN 2 ANSCHLÜSSE ZU ERKENNEN
NUR DER EINE ANSCHLUSS IST VOR ÜBER 10 JAHREN ZUGESCHÜTTET ALSO WIRD NICHT BENUTZT - LAUT GRUNDSTÜCKSVPRBESITZER - SOLL ES AUCH DER STADT VON DAMALS BEKANNT SEIN - DASS DER ANSCHLUSS "LAHMGELEGT" WURDE IN 2004
JETZT DROHT DIE STADT MIT VOLLSTRECKUNG WEIL ICH DEN "TOTEN ANSCHLUSS" NICHT BEZAHLT HABE UND AUCH NICHT EINSEHE WARUM ICH FÜR ETWAS BEZAHLEN SOLL WAS ICH WEDER BENUTZE NOCH BENUTZEN KANN
bitte beachten Sie, dass Sie mit dem von Ihnen ausdrücklich gewählten Mindesteinsatz die niedrigste Detailstufe gewählt haben, so dass nach den Nutzungsbedingungen die Antwort auch entsprechend auszufallen hat:
Wenn der Anschluss mit Wissen und Wollen der Stadt durch Zuschüttung unbrauchbar gemacht worden ist, müssen Sie nicht zahlen.
Lassen Sie sich das vom Voreigentümer bestätigen und suchen Sie mit der Bestätigung einen Rechtsanwalt auf, damit dieser Ihre Rechte vertreten kann. Denn Sie müssen nun aktiv gegen die Forderung vorgehen, da es ansonsten zur Pfändung kommen kann, auch wenn die Forderung offenbar zu Unrecht erhoben worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Rückfrage vom Fragesteller17. April 2014 | 10:37
hallo herr anwalt...
erstmal vielen lieben dank für die rasche und kurze antwort :-)
auf dem grundstück befindet sich ein gulli - der ist auf mein grundstück!
der ablauf wurde angeblich nur bis zu diesem gulli zugeschüttet und "lahmgelegt"
angeblich würde regenwasser in diesem gulli reinfliesen und das geht dann von diesem gulli in den kanal auf der strasse .. und deswegen müsste ich bezahlen
ist dieses so richtig???
müsste man auch für regenwasser bezahlen??? oder nur für die eigene versorgung bzw. entsorgung???
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt17. April 2014 | 10:42
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Länge der Antwort ist immer dem Einsatz und der damit verbundenen Detailtiefe anzupassen.
Für Regenwasser selbst müssen Sie nicht zahlen, wohl aber für die Entwässerung.
Setzen Sie sich unverzüglich mit einen Rechtsanwalt in Verbindung, da Sie kurze Fristen beachten müssen.