Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
was das Verursachen und Hinnehmen von Lärm im Nachbarrecht angeht, so gilt das sogenannte Rücksichtnahmegebot. Wird dieses verletzt, so ergeben sich in erster Linie Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche.
Grundsätzlich ist der sogenannte Wohngebrauch zulässig, das ist die ganz normale alltägliche Nutzung, die allgemein üblich ist. So, wenn Sie mit Gästen oder allein auf der Terrasse sitzen und sich unterhalten. Das gilt jedoch für Familie X genauso. In diesem Zusammenhang will ich auf den Lärm durch Gespräche und Kinder eingehen: Gegen Gespräche in "normaler" Lautstärke ist nichts einzuwenden; wenn Sie sich mit Ihren Gästen auf die Terrasse setzen, werden Sie ja auch das Recht in Anspruch nehmen wollen, sich dort zu unterhalten. Ebenso werden Sie auch selbst bestimmen wollen, wann und wie lange sie auf Ihrer Terrasse sitzen. Die Grenze ist dann überschritten und der Anspruch auf Unterlassung besteht dann, wenn eine Seite das Rücksichtnahmegebot verletzt. Sie schreiben von lauten Unterhaltungen. Nicht hinzunehmen wäre es, wenn die anderen sich grundsätzlich nur anschreien würden. Nicht hinzunehmen sind auch ständige Gartenpartys. (Wobei es jedoch eine Definitionsfrage ist, wo der normale Wohngebrauch aufhört und die Party beginnt.) Nicht hinzunehmen sind Radiogeräusche von der Nachbarterrasse, wenn sie deutlich zu vernehmen sind. Was jedoch wiederum Kinderlärm angeht, so wird hier auch in reinen Wohngebieten erhöhte Toleranz von den Nachbarn erwartet, solange der Lärm einfach auf dem Kindsein beruht.
Sie haben also Unterlassungsansprüche hinsichtlich aller Lärmbelästigungen, die den Wohngebrauch übersteigen, z.B. wegen ständiger lauter Musik und Partys.
Was jetzt das Springen des Hundes gegen den Zaun angeht, so haben
Sie z.B. keinen Anspruch darauf, dass der Hund im Nachbargarten nicht mehr frei herumlaufen darf. Lärm scheint es hier ja nicht zu sein, was sie stört, sondern die Befürchtung, dass der marode Zaun umfällt. Wie wäre es, sich hier mit dem Nachbarn darüber zu verständigen, einen neuen Zaun zu errichten?
Sie schreiben, bisherige Hinweise auf die Misstände hätten nichts gebracht. Wie gesagt, können Sie in dem beschriebenen Maß Rücksichtnahme verlangen. Das sollten Sie Ihren Nachbarn auch nochmals erklären. Inwieweit Sie mit rechtlichen Schritten drohen
und diese auch ergreifen ist Geschmacksache. Vor dem Hintergrund, dass man unabhängig von dem Konflikt wohl noch länger nebeneinander wohnt lohnt es sich vielleicht, darüber nachzudenken, ob man die Sache in einer Mediation bespricht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Hensdiek
Rechtsanwalt
Volker Hensdiek
Rechtsanwalt & Mediator
Goldstraße 10
33602 Bielefeld
Tel 0521/404 25 25
info@hensdiek.de
Vielen Dank für die umgehende Beantwortung meiner Fragen.
Sie sprechen in ihrer Antwort von der Möglichkeit der Mediation wie und wo kann man ein solches Vorgehen in die Wege leiten?
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
ein Mediationsverfahren können Sie selbst in Gang bringen, indem Sie sich an eine Mediatorin oder einen Mediator wenden. Wirklich Sinn hat das natürlich erst, wenn Sie mit Ihrem Nachbarn abgeklärt haben, ob der sich das auch grundsätzlich vorstellen kann, denn Mediation funktioniert nicht, wenn eine Partei von vornherein nicht dazu bereit ist. Sie können sich natürlich erst selbst allein an einen Mediator wenden und dieser nimmt dann Kontakt zu Ihrem Nachbarn auf, ich halte es aber für besser, den Mediator gemeinsam aufzusuchen und die Möglichkeit der Mediation bei dem Nachbarn selbst anzusprechen, sofern so ein Gespräch angesichts des Konflikts möglich ist. Sonst erhält der Nachbar von irgendeinem Mediator, der womöglich auch noch Anwalt ist, einen Brief oder Anruf, und das kann zunächst einmal erst recht Abwehr verursachen. Entscheidet man sich gemeinsam, eine Mediation aufzusuchen, hat man dagegen schon ein gemeinsames Erfolgserlebnis: Es gibt auf beiden Seiten ein Problembewusstsein, und man ist immerhin schon im Gespräch.
Eine Mediatorin und einen Mediator können Sie sich bei sich in der Gegend suchen wie einen Anwalt oder Arzt. Es gibt welche mit juristischem Hintergrund, welche mit psychosozialem Hintergrund und dann eben der Zusatzqualifikation in Mediation. Geben Sie in der Suchmaschine Ihren Wohnort und Mediation ein, so erhalten Sie schon Ergebnisse. Ich würde da einfach mal jemanden anrufen und mich beraten lassen. Und über Mediation generell können Sie sich auch gut über das Internet schlau machen, z.B. bei den Mediationsverbänden, einfach unter dem Stichwort Mediation suchen. Auf den Seiten der Verbände gibt es auch Mediatorenlisten. Und sollten Sie sich dann zur Mediation entschließen, so führt der Mediator die Mediation in seinem Büro mit Ihnen durch, und bei einem Konflikt wie Ihrem dürften dafür auch eigentlich nicht viele Sitzungen nötig sein.
Mit freundlichen Grüßen
Hensdiek
Rechtsanwalt & Mediator
Volker Hensdiek
Rechtsanwalt & Mediator
Goldstraße 10
33060 Bielefeld
Tel 0521/404 25 25
info@hensdiek.de
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
ein Mediationsverfahren können Sie selbst in Gang bringen, indem Sie sich an eine Mediatorin oder einen Mediator wenden. Wirklich Sinn hat das natürlich erst, wenn Sie mit Ihrem Nachbarn abgeklärt haben, ob der sich das auch grundsätzlich vorstellen kann, denn Mediation funktioniert nicht, wenn eine Partei von vornherein nicht dazu bereit ist. Sie können sich natürlich erst selbst allein an einen Mediator wenden und dieser nimmt dann Kontakt zu Ihrem Nachbarn auf, ich halte es aber für besser, den Mediator gemeinsam aufzusuchen und die Möglichkeit der Mediation bei dem Nachbarn selbst anzusprechen, sofern so ein Gespräch angesichts des Konflikts möglich ist. Sonst erhält der Nachbar von irgendeinem Mediator, der womöglich auch noch Anwalt ist, einen Brief oder Anruf, und das kann zunächst einmal erst recht Abwehr verursachen. Entscheidet man sich gemeinsam, eine Mediation aufzusuchen, hat man dagegen schon ein gemeinsames Erfolgserlebnis: Es gibt auf beiden Seiten ein Problembewusstsein, und man ist immerhin schon im Gespräch.
Eine Mediatorin und einen Mediator können Sie sich bei sich in der Gegend suchen wie einen Anwalt oder Arzt. Es gibt welche mit juristischem Hintergrund, welche mit psychosozialem Hintergrund und dann eben der Zusatzqualifikation in Mediation. Geben Sie in der Suchmaschine Ihren Wohnort und Mediation ein, so erhalten Sie schon Ergebnisse. Ich würde da einfach mal jemanden anrufen und mich beraten lassen. Und über Mediation generell können Sie sich auch gut über das Internet schlau machen, z.B. bei den Mediationsverbänden, einfach unter dem Stichwort Mediation suchen. Auf den Seiten der Verbände gibt es auch Mediatorenlisten. Und sollten Sie sich dann zur Mediation entschließen, so führt der Mediator die Mediation in seinem Büro mit Ihnen durch, und bei einem Konflikt wie Ihrem dürften dafür auch eigentlich nicht viele Sitzungen nötig sein.
Mit freundlichen Grüßen
Hensdiek
Rechtsanwalt & Mediator
Volker Hensdiek
Rechtsanwalt & Mediator
Goldstraße 10
33060 Bielefeld
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