Sehr geehrte Ratsuchende,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich wie folgt nach Ihren Angaben und Einsatzes beantworten möchte.
Gegenstand der Beauftragung des Notares ist ein Vertrag entgeltlicher oder unentgeltlicher Natur zum Erwerb eines Grundstückes nebst Haus zu einem Verkehrswert von EUR 200.000,00.
Neben der Beurkundung wird der Notar für gewöhnlich mit der Beschaffung notwendiger behördlicher Genehmigungen, die der Vollzugstätigkeit zuzuordnen sind, und der Mitteilung der nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eintretenden Kaufpreisfälligkeit, sofern an eine entgeltliche Übertragung gedacht wird, beauftragt.
In Ihrem Falle wird wohl für die Beurkundung des jeweiligen Vertrages mit einer doppelten Gebühr bezogen auf den oben genannten Verkehrswert, somit mit EUR 714,00 zu Buche schlagen.
Hinsichtlich des Vollzuges dürfte eine halbe Gebühr in Höhe von EUR 148,50 anfallen, sowie für die betreuende Tätigkeit ebenfalls eine halbe Gebühr in Höhe von EUR 148,50
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Zahn
Rechtsanwalt
Hausübertrag
24. Mai 2007 10:49 |
Preis:
30€
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Erbrecht
Wenn ich das Haus Wert ca.200 000 auf meine Tochter überschreiben will wie hoch muß ich die notarkosten rechnen
FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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