Ich war ALG2-Empfänger, habe mich zum 01.03.07 vom Leistungsbezug abgemeldet. Es wurde aber bis zum 31.05 weiter Leistung normal weiter gezahlt.
Die Überbezahlung habe ich nicht verursacht, klar. Nun ist meine Frage, ob ich den kompletten Betrag zurückzahlen muss oder ob das nicht vollständig nötig ist. Außerdem wüsste ich gerne die Bedeutung von folgenem Satz:
"Für den Fall, dass die Leistungen zu erstatten sind, weise ich schon jetzt darauf hin, dasss ich beabsichtige, den zu erstattenden Betrag gegen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB 2 gemäß § 43
SGB 2 in Höhe von bis zu 30% der für Sie maßgebenden Regelleistung monatlich anzurechnen"
Nun muss ich mich zur Aufrechnung äußernund würde gerne den ganzen Text vorher verstehen, bevor ich den Fragebogen ausfülle
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Die Rückforderung des kompletten Betrages ist grundsätzlich möglich. Sie haben aufgrund der fehlenden Voraussetzungen für den Leistungsbezug keinen Anspruch auf diesen.
Der Satz
"Für den Fall, dass die Leistungen zu erstatten sind, weise ich schon jetzt darauf hin, dasss ich beabsichtige, den zu erstattenden Betrag gegen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB 2 gemäß § 43 SGB 2
in Höhe von bis zu 30% der für Sie maßgebenden Regelleistung monatlich anzurechnen"
deutet darauf hin, dass ein Textbaustein verwendet worden ist, der in Ihrem Fall nicht zutrifft. Bei ALGII-Empfängern wird vielfach die monatliche Leistung anteilsmäßig gekürzt bis die überzahlte Summe ausgeglichen ist. Bei Ihnen kommt diese Form der Aufrechnung aber nicht in Frage, da Sie ja keine Leistungen mehr beziehen.
Bei Ihnen wird der volle Betrag zurückgefordert werden, ggf. kann aber eine Ratenzahlung zur Rückzahlung vereinbart werden.