hiermit würde ich Ihnen gerne eine vielleicht etwas ungewöhnliche Frage stellen: Mein vollständiger Vorname lautet "xxxxx xxxxx". Mein tatsächlicher Rufname ist jedoch mein ganzes Leben lang bisher immer nur "xxxxx" gewesen. Da mir mein Zweitname xxxxx eigentlich überhaupt nicht gefällt, würde ich diesen sehr gerne wieder ablegen. Ist so etwas in Deutschland möglich? Wenn ja, wie?
Herzlichen Dank im voraus!
Mit freundlichen Grüßen
xxxxx ..., Lübeck
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Deutschland
Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Das Namensrecht bestimmt sich primär nach dem BGB, sekundär nach den öffentlich – rechtlichen Vorschriften, etwa dem Namensänderungsgesetz. Aus dem BGB ergibt sich im konkreten Fall für Sie kein Anspruch auf Namensänderung. Es verbliebe lediglich eine Änderung im Rahmen des § 3 Namensänderungsgesetz (das auch für Vornamen Anwendung findet). Dann müsste allerdings ein wichtiger Grund vorliegen. Die Tatsache, dass einem der Vorname nicht gefällt genügt nicht. Allerdings sehe ich auch keinen Grund weshalb Sie den Aufwand einer Namensänderung betreiben sollten.
Grundsätzlich sind alle eingetragenen Vornamen im gleichen Rang. D.h. Sie können selbst entscheiden welchen der eingetragenen Vornamen Sie nun als sog. Rufnamen verwenden. Sie sind nicht verpflichtet einen zweiten Vornamen stets mit anzuführen.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
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Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.